Entscheidungen zu § 5 Abs. 2 EO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2005/6/15 2001/13/0173

Der Beschwerdeführer, ein Zivilingenieur für Maschinenbau, war in einem auf seinem Fachgebiet tätigen Unternehmen in leitender Funktion beschäftigt, als er im Jahre 1978 auf einer Dienstreise einen Verkehrsunfall erlitt, der schwerste Beeinträchtigungen seiner Gesundheit und u.a. auch in Verbindung mit einem ungünstigen Verlauf einer versuchten Verfolgung von Schadenersatzansprüchen zu einem Einbruch seiner wirtschaftlichen Lage führte. Im Zuge wiederholten Wechsels seiner Rechtsvertr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.06.2005

RS Vwgh 2005/6/15 2001/13/0173

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/13/0049 E 7. Juli 2004 RS 2 Stammrechtssatz Ungetilgte Abgabenschuldigkeiten sind nach dem in § 5 Abs. 2 AbgEO verankerten Amtswegigkeitsprinzip zu vollstrecken (Stoll, BAO-Kommentar, 2383). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:200113017... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.06.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2004/7/7 2004/13/0049

Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides kann entnommen werden, dass das Finanzamt mit mehreren Bescheiden vom 3. Juni 2003 die Pfändung und Überweisung verschiedener Forderungen des Beschwerdeführers, eines Wirtschaftstreuhänders, gegenüber einigen seiner Klienten zur Hereinbringung eines Abgabenrückstandes in Höhe von über EUR 39.000,-- verfügte. Nachdem das Finanzamt dem Beschwerdeführer auf Grund dessen Telefonanrufs zugesagt hatte,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.07.2004

RS Vwgh 2004/7/7 2004/13/0049

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §5 Abs2;
Rechtssatz: Ungetilgte Abgabenschuldigkeiten sind nach dem in § 5 Abs. 2 AbgEO verankerten Amtswegigkeitsprinzip zu vollstrecken (Stoll, BAO-Kommentar, 2383). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2004130049.X02 Im RIS seit 27.07.2004 Zuletzt akt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2000/2/24 96/15/0044

Zur Hereinbringung einer Abgabenschuld des Beschwerdeführers von 1,059.950 S laut vollstreckbarem Rückstandsausweis vom 9. November 1993 unternahm das Finanzamt am 26. Jänner 1994 den Versuch der Pfändung beweglicher Sachen in dessen Wohnung. Zur Hereinbringung einer Abgabenschuld des Beschwerdeführers von 1,061.775 S laut vollstreckbarem Rückstandsausweis vom 1. März 1994 pfändete das Finanzamt am 16. März 1994 den in der Gewahrsame des Beschwerdeführers befindlichen Opel Rekord. Das... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.02.2000

RS Vwgh 2000/2/24 96/15/0044

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26;AbgEO §5 Abs2;AbgEO §6 Abs1;
Rechtssatz: Es müssen nicht schon bei Einleitung der Vollstreckung iSd § 5 Abs 2 AbgEO konkrete
Gründe: für die Annahme vorliegen, der Verpflichtete verfüge über Vermögensgegenstände, deren Verwertung wenigstens einen die Exekutionskosten übersteigenden Erlös erwarten lasse. Es entspricht vielmehr dem Ges... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/27 92/15/0176

Zur Hereinbringung einer Abgabenschuld der Beschwerdeführerin von S 4,789.750,24 laut vollstreckbarem Rückstandsausweis vom 19. April 1991 führte das Finanzamt am 24. Juli 1991 die Pfändung beweglicher Sachen in der Wohnung der Beschwerdeführerin durch. Die gepfändeten Gegenstände wurden zum Zwecke der nachfolgenden Versteigerung in das Dorotheum überstellt. Mit Bescheid vom 9. August 1991 schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin die Entrichtung bzw. den Ersatz einer Pfändungsgebü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.01.1994

RS Vwgh 1994/1/27 92/15/0176

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §5 Abs2;AbgEO §6 Abs1;
Rechtssatz: Es müssen nicht schon bei Einleitung der Vollstreckung iSd § 5 Abs 2 AbgEO konkrete
Gründe: für die Annahme vorliegen, wonach der Verpflichtete über Vermögensgegenstände verfüge, deren Verwertung wenigstens einen die Exekutionskosten übersteigenden Erlös erwarten lasse. Es entspricht vielmehr dem Gesetz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.01.1994

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