Norm: EO §294 AABGB §294 LEO §319 Abs1 Z2EO §374 Abs1
Rechtssatz: Die Pfändung einer Geldforderung, die dem Verpflichteten gegen den betreibenden Gläubiger zusteht, durch Zweitverbot, führt noch nicht zur Tilgung der Schuld durch Aufrechnung; diese ist erst nach Überweisung der gepfändeten Geldforderung möglich. Entscheidungstexte 3 Ob 191/94 Entscheidungstext OGH 10.05.1995 3 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §294 AABGB §294 LEO §319 Abs1 Z2EO §374 Abs1
Rechtssatz: Die Pfändung einer Geldforderung, die dem Verpflichteten gegen den betreibenden Gläubiger zusteht, durch Zweitverbot, führt noch nicht zur Tilgung der Schuld durch Aufrechnung; diese ist erst nach Überweisung der gepfändeten Geldforderung möglich. Entscheidungstexte 3 Ob 191/94 Entscheidungstext OGH 10.05.1995 3 Ob... mehr lesen...