Norm: EO §307 Abs1KO §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Hinterlegt der Drittschuldner im Zuge einer Forderungsexekution gemäß § 307 Abs 1 EO, erlangt der betreibende Gläubiger nicht Eigentum am hinterlegten Betrag. Er kann daher der Anfechtung des Pfändungspfandrechtes gemäß § 30 Abs 1 Z 1 KO nicht entgegensetzen, er habe im Sinn der Entscheidung des verstärkten Senats SZ45/12 konkruente "Zwangszahlung" erhalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil des KG Ried im Innkreis vom 26.7.1989 wurde der spätere Gemeinschuldner schuldig erkannt, der beklagten Partei (für die bestellungsgemäße Lieferung von Waren) S 134.357,69 samt Zinsen und Prozeßkosten zu zahlen. Mit Beschluß des BG Mauerkirchen vom 26.9.1989, GZ E 2184/89-1, wurde der beklagten Partei zur Hereinbringung dieser vollstreckbaren Forderung die Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner O*****Versicher... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 500.593,33 sA bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei wider die verpflichtete Bank die Exekution durch Pfändung und Überweisung der Forderung der Bank gegen einen Drittschuldner aus einem Darlehen. Die verpflichtete Partei beantragte, die Exekution nach § 42 Abs 1 Z 2a EO aufzuschieben, weil sie gegen das der Exekution zugrunde liegende Berufungsurteil außerordentliche Revision erhoben habe und die (Verf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist noch folgendes auszuführen: Die Revisionsrekurswerberin vertritt die Auffassung, sie sei gemäß § 307 Abs 2 EO aus dem vom Kläger (ihrem ehemaligen Arbeitnehmer) angestrengten Rechtsstreit zu entlassen, weil sie den streitgegenständlichen, auch vom Gläubiger des Klägers beanspruchten pfä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr herrschender Rechtsprechung (SZ 45/12; SZ 45/57; 3 Ob 131/85) erwirbt der betreibende Gläubiger durch die Zuweisung im Verteilungsbeschluß nur dann eine kongruente Deckung, wenn der Erwerb des (inkongruenten) Pfandrechtes und die Erlassung des Verteilungsbeschlusses der Konkurseröffnung vorangegangen sind; ist aber die Zuweisung erst nach der Konkurseröffnung erfolgt, dann ist sie auf Grund eines zur Zeit der Er... mehr lesen...
Norm: EO §307 Abs1
Rechtssatz: Der Verpflichtete kommt als Erlagsgegner nach § 307 Abs 1 EO nicht in Frage. Entscheidungstexte 3 Ob 109/88 Entscheidungstext OGH 19.10.1988 3 Ob 109/88 9 ObA 35/89 Entscheidungstext OGH 15.03.1989 9 ObA 35/89 Auch; SZ 62/48 9 ObA 159/07h ... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 564.981,17 sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner "Seraphin P*** & Söhne KG Bauunternehmen" angeblich zustehenden Bezüge bewilligt. Die Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner erfolgte am 15.9.1987. An diesem Tag äußerte sich die "Seraphin P*** & Söhne Ges.m.b.H." nach § 301 EO, daß der Verpflichtete schon... mehr lesen...
Norm: EO §307 Abs1
Rechtssatz: Weder der Verpflichtete noch sonst ein Beteiligter können die Annahme des vom Drittschuldner erlegten Betrages zu Gericht mit Rekurs bekämpfen, weil dadurch ihre Rechte nicht berührt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 25/88 Entscheidungstext OGH 23.03.1988 3 Ob 25/88 3 Ob 17/92 Entscheidungstext OGH 11.03... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines von der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei erwirkten Wechselzahlungsauftrages des Handelsgerichtes Wien vom 28. Mai 1979, 37 Cg 605/79, und zweier Beschlüsse des Exekutionsgerichtes Wien vom 18. Juli 1979 und 31. Juli 1980, 2 E 6844/79 und 2 E 7502/80, erwirkte die betreibende Partei mit Beschluß des Exekutionsgerichtes Wien vom 13. August 1980, 15 E 8914/80, zur Hereinbringung von 367.358,-- S samt Anhang die Pfändung und Überweisung zur... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §307 Abs1
Rechtssatz: Ein Dritter, dem als betreibendem Gläubiger in einem Exekutionsverfahren die Pfändung und Überweisung einer Forderung bewilligt wurde, ist nicht Beteiligter in einem von einem anderen betreibenden Gläubiger betriebenen Exekutionsverfahren, in welchem zu einem früheren Zeitpunkt die Pfändung und Überweisung derselben Forderung zugunsten dieses anderen betreibenden Gläubigers bewilligt wurde. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei schuldete der beklagten Partei auf Grund eines gewährten Darlehens den Betrag von S 238.810,-- samt 16 % Zinsen seit 16.September 1981, über welche Forderung die beklagte Partei das Versäumungsurteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 15.Oktober 1981, 10 Cg 424/81, erwirkt hatte. Zur Sicherung dieser Forderung war auf der seinerzeit im Eigentum des Klägers stehenden Liegenschaft EZ.287 Katastralgemeinde Laa ein Pfandrecht bis ... mehr lesen...
Aus dem Meistbot von 2 010 000 S der am 15. Dezember 1977 versteigerten Liegenschaft EZ 1 KG A wurde vom Erstgericht der betreibenden Partei a) auf ihre im Range COZ 3 pfandrechtlich sichergestellte Forderung aus dem Darlehensvertrag vom 13. November 1962 von 400 000 S samt 7% Zinsen und einer Nebengebührensicherstellung von 40 000 S der gesamte Kapitalsbetrag, 7% Zinsen für die Zeit vom 15. Dezember 1974 bis 15. Dezember 1977, diverse Kosten und ohne nähere Aufgliederung die Nebengeb... mehr lesen...
Norm: EO §135EO §216 Abs2 IIIeEO §307 Abs1
Rechtssatz: Das Befriedigungsrecht des betreibenden Gläubigers gemäß § 135 EO erstreckt sich auch auf die von der Exekutionsbewilligung erfaßten länger als drei Jahre rückständigen Zinsen. Entscheidungstexte 3 Ob 162/78 Entscheidungstext OGH 17.01.1979 3 Ob 162/78 SZ 52/8 1 Ob 201/01t ... mehr lesen...
Mit Beschluß des BG Waidhofen a. d. Ybbs als Exekutionsgericht vom 3. September 1974, E 1487/74-1, wurde der betreibenden Partei Hans B Ges. m. b. H. gegen Karl P als Verpflichteten zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 2063.80 S samt Anhang die Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten als Dienstnehmer (Arbeiter) gegen den Drittschuldner Friedrich W angeblich zustehenden Bezüge sowie deren Überweisung zur Einziehung bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung, u... mehr lesen...
Norm: EO §307 Abs1
Rechtssatz: Ein auf Begehren des Überweisungsgläubigers vom Exekutionsgericht erlassener Erlagsauftrag (§ 307 Abs 1 EO) gegenüber dem Drittschuldner ist kein Exekutionstitel, der Drittschuldner kann - unbeschadet seiner durch die Nichtbefolgung des Auftrages begründeten Schadenersatzpflicht - nur durch eine förmliche Klage zur Hinterlegung gezwungen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit Versäumungsurteil des LG Linz wurde Franz S schuldig erkannt, den nunmehrigen Beklagten den Betrag von S 21.666.- sA zu bezahlen. Sie erwirkten mit Beschluß des BG Urfahr-Umgebung vom 21. 4. 1969 die Bewilligung der Fahrnisexekution, die am 6. 5. 1969 durch Anschlußpfändung vollzogen wurde. Unter Berücksichtigung eines am 26. 8. 1969 geleisteten Betrages von S 9969.- meldeten sie ihre Restforderung von S 14.876.71 zur Verteilung an. Mit Verteilungsbeschluß vom 26. 2. 1970 wurde ih... mehr lesen...
Norm: EO §229 Abs1EO §261EO §307 Abs1KO §30 Abs1 Z1KO §30 Abs2KO §31 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: 1.) Die zwangsweise Geldabnahme iS des § 261 EO oder die aus Anlass einer Pfändung geleistete Zahlung des Verpflichteten ist nicht nach § 30 Abs 1 Z 1 KO anfechtbar. 2.) Die bloße Erwerbung eines exekutiven Pfandrechtes oder Befriedigungsrechtes zur Hereinbringung einer Geldforderung ist eine inkongruente Deckung iS des § 30 Abs 1 Z 1 KO. 3.) ... mehr lesen...