Aus den untergerichtlichen Feststellungen ergibt sich im wesentlichen folgender Sachverhalt: Der Zweitbeklagte ist auch derzeit noch im Grundbuch als Miteigentümer von 1190/16.700 Anteilen der Liegenschaft EZ 558, Haus L-straße 123. mit denen sich das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 5 verbindet, eingetragen, doch wurde er infolge einer von der Mehrheit der Miteigentümer gegen ihn eingebrachten Klage mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 20. April 1965, ge... mehr lesen...
Norm: EO §180 Abs1
Rechtssatz: Die Unwirksamkeit einer zur Umgehung des § 180 Abs 1 EO getroffenen Vereinbarung wird durch die Erfüllung der Versteigerungsbedingungen geheilt. Entscheidungstexte 5 Ob 145/71 Entscheidungstext OGH 07.07.1971 5 Ob 145/71 7 Ob 13/75 Entscheidungstext OGH 03.04.1975 7 Ob 13/75 SZ 48/37 = M... mehr lesen...