Mit den Beschlüssen des Bezirksgerichtes Bruck an der Mur vom 9. Dezember 1954, E 46/54-6, und vom 17. Februar 1955, E 46/54-13, wurde die zwangsweise Pfandrechtsbegründung an dem der Verpflichteten Maria R. zustehenden Fruchtgenußrecht hinsichtlich der Liegenschaft EZ. 23 KG. Sch. (A.-Mühle) und die Zwangsverwaltung dieses Fruchtgenußrechtes bewilligt und der Kläger zum Zwangsverwalter bestellt. Infolge Todes der Verpflichteten wurde die Zwangsverwaltung mit Beschluß vom 12. Septem... mehr lesen...