Entscheidungen zu § 8 Abs. 2 JWG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/11/16 2002/11/0213

Am 12. Juni 2001 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Anerkennung als Erziehungshelfer. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 7. Mai 2002 wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers ab und führte in der Begründung: im Wesentlichen aus: Mit Bescheid vom 20. Februar 1997 sei der Beschwerdeführer als Erziehungshelfer anerkannt worden. Auf Grund der Novelle zum Steiermärkischen Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 (LGBl. Nr. 83/1999; in der Folge: Stmk. JWG 1991) sei die Anerke... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.11.2004

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