Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §31 Abs1
Rechtssatz: Wenn sich der Minderjährige seit Monaten klaglos verhält, ist die Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 8 Ob 173/64 Entscheidungstext OGH 30.06.1964 8 Ob 173/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0086708 ... mehr lesen...
Norm: JWG §31 Abs1
Rechtssatz: Vor Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung wird im Sinne des § 31 Abs 1 JWG regelmäßig eine eigene Ermittlungstätigkeit des Gerichtes nicht erforderlich sein. Entscheidungstexte 6 Ob 90/63 Entscheidungstext OGH 27.03.1963 6 Ob 90/63 Veröff: SZ 36/51 7 Ob 32/67 Entscheidungstext OGH 01.... mehr lesen...
Norm: JWG §31 Abs1
Rechtssatz: Daß ein Antrag des Bezirksjugendamtes auf Anordnung vorläufiger Fürsorgeerziehung nach § 31 Abs 1 JWG auch jenen auf Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe umfasse, bzw letztere Maßnahme decke, läßt sich nicht sagen, weil im § 31 Abs 1 nur vorgesehen ist, daß die vorläufige Fürsorgeerziehung je nach den Ergebnissen des gleichzeitig einzuleitenden Verfahrens in Fürsorgeerziehung umzuwandeln oder aufzuheben ist... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z6 GAußStrG §9 A2AußStrG §10 AJWG §29JWG §31 Abs1
Rechtssatz: Die Frage, ob die angeordnete vorläufige Fürsorgeerziehung in eine endgültige umzuwandeln oder aber aufzuheben sei, ist nach dem Sachverhalt zur Zeit der Beschlußfassung zu beurteilen. Das Außerstreitverfahren wird nicht vom Unmittelbarkeitsgrundsatz beherrscht. In diesem Verfahrensbereich hat das Rekursgericht nicht nur die Rechts-, sondern auch die Sachlage zu... mehr lesen...
Norm: JWG §31 Abs1
Rechtssatz: Bei Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung, deren Voraussetzungen ja bloß glaubhaft gemacht zu werden brauchen, dürfen mit Rücksicht auf die Dringlichkeit des Verfahrens die Anforderungen an den Umfang der Ermittlungstätigkeit, die das Gericht vor der Erlassung seines Beschlusses zu entfalten hat, nicht überspannt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 383/57 ... mehr lesen...