Norm: JWG §9JWG §26 Abs1JWG §39
Rechtssatz: Die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe kommt nur dann in Frage, wenn eine Maßnahme der Erziehungshilfe gegen den Willen der Erziehungsberechtigten getroffen werden soll, nicht aber, wenn die Eltern mit der beantragten Maßnahme (Heimunterbringung) ohnehin einverstanden sind. Entscheidungstexte 4 Ob 575/88 Entscheidungstext OGH 13.... mehr lesen...
Norm: JWG §26 Abs1
Rechtssatz: Wenn der Erziehungsberechtigte versucht, durch harte körperliche Züchtigung den Schulerfolg des Kindes zu verbessern, so ist dies unter Umständen ein Mißbrauch der Erziehungsgewalt im Sinne des § 26 Abs 1 JWG. Entscheidungstexte 8 Ob 312/67 Entscheidungstext OGH 14.11.1967 8 Ob 312/67 Veröff: EvBl 1968/285 S 465 ... mehr lesen...
Norm: JWG §26 Abs1SchPflG §6SchPflG §7
Rechtssatz: Zulässigkeit gerichtlicher Erziehungshilfe bei Weigerung der Eltern, das taubstumme Kind in einer Sonderschule unterzubringen. Entscheidungstexte 6 Ob 141/59 Entscheidungstext OGH 30.04.1959 6 Ob 141/59 Veröff: SZ 32/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: JWG §26 Abs1JWG §29 Abs1
Rechtssatz: Wenn die gerichtliche Erziehungshilfe (die auch in der Weiterbelassung in einem Kinderheim bestehen kann) ausreicht, darf nicht die Fürsorgeerziehung angeordnet werden. Entscheidungstexte 2 Ob 643/57 Entscheidungstext OGH 18.12.1957 2 Ob 643/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...