Norm: GlBG §21 Abs1 Z3GlBG §6 Abs2GlBG §12 Abs11GlBG §12 Abs12GlBG §26 Abs11
Rechtssatz: Kann ein Arbeitnehmer glaubhaft machen, im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses aufgrund seiner Homosexualität durch entwürdigende Äußerungen und anstößiges Verhalten diskriminiert und belästigt worden zu sein, so liegen die Voraussetzungen für Schadenersatz wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung sowie sexueller Belästigung vor. ... mehr lesen...
Norm: GlBG §21 Abs1 Z3GlBG §6 Abs2GlBG §12 Abs11GlBG §12 Abs12GlBG §26 Abs11
Rechtssatz: Kann ein Arbeitnehmer glaubhaft machen, im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses aufgrund seiner Homosexualität durch entwürdigende Äußerungen und anstößiges Verhalten diskriminiert und belästigt worden zu sein, so liegen die Voraussetzungen für Schadenersatz wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung sowie sexueller Belästigung vor. ... mehr lesen...