Norm: KBGG §8 Abs1 Z2
Rechtssatz: Unter maßgeblichen Einkünften im Sinn des § 8 Abs 1 Z 2 KBGG sind auch im Ausland erzielte zu verstehen, wenn sie zwar aufgrund von Doppelbesteuerungseinkommen im Inland nicht steuerpflichtig sind, aber im Rahmen der Gesamteinkommensermittlung für die Progressionsberechnung herangezogen werden. Entscheidungstexte 10 ObS 173/10d Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...