Die beschwerdeführende Partei, die in E eine Gärtnerei betreibt, beantragte mit Schreiben vom 13. April 1988 als Arbeitgeber beim Arbeitsamt Feldkirch für die türkische Staatsangehörige G für die berufliche Tätigkeit als Hilfskraft ohne spezielles Bildungserfordernis die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG). Als Entlohnung für die beantragte Saisonbeschäftigung wurden S 45,-- pro Stunde brutto angegeben. Mit ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §8 Abs2;
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 8 Abs 2 erster Satz AuslBG ergibt sich, daß im Fall der Betriebseinschränkung bzw drohenden Kurzarbeit ausländische Arbeitnehmer vor inländischen Arbeitnehmern zu kündigen sind. Damit bringt der Gesetzgeber einen bedeutsamen Schutzzweck des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, nämlich ... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z1 litb;ArbVG §36;AuslBG §8 Abs2 lita;
Rechtssatz: § 8 Abs 2 lit a AuslBG ist iZm den Kündigungsschutzbestimmungen des ArbVG nur so zu verstehen, dass die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses der Ausländer von jenen der inländischen Arbeitnehmer auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Auflage in... mehr lesen...