Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: B-VG Art144 Abs2StbG 1985 §10 Abs1 Z6, §20 AuslBG §3, §28 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis... mehr lesen...
I. Klage, Sachverhalt und Vorverfahren 1. Gestützt auf Art137 B-VG begehrt die Klägerin, den Bund schuldig zu erkennen, den Betrag von € 667.206,16 samt 4 % Zinsen seit 10. August 2020 sowie die Kosten dieses Rechtsstreites binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen. 2. In der Klage wird folgender Sachverhalt vorgebracht: 2.1. Nach einem Schaden sei die klagende Partei als Generalunternehmerin von einer näher bezeichneten AG beauftragt worden, die beschädigte Anlage wiederherzustelle... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: B-VG Art137 / KlageAuslBGAVRÄGAÜGVfGG §7 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Staatshaftungsklage auf Grund unionsrechtswidriger Rechtsprechung des VwGH durch Straferkenntnisse einer Bezirkshauptmannschaft sowie durch Fehlberatung des AMS mangels Zuständigkeit des VfGH; Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Ansprüche aus der Amtshaftung auf Grund verwaltungsbehördlichen Handelns ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem angefochtenen Bescheid des Landesarbeitsamtes wurde die Abweisung eines Antrages der Beschwerdeführerin - einer bulgarischen Staatsangehörigen - auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis nach Abschnitt IIa des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. 218/1975, idF BGBl. 475/1992 (AuslBG) bestätigt. Die Antragstellerin sei in Wien beschäftigt gewesen, obwohl ihr zu dieser Zeit nur eine Arbeitserlaubnis für Niederösterreich erteilt gewesen sei; sie habe dah... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: StGG Art4StGG Art5EMRK 4. ZP Art2AuslBG §3AuslBG §14a
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch die Versagung der Arbeitserlaubnis
für eine Ausländerin mangels Vorliegen der Voraussetzung der
erlaubten Beschäftigung im Stichzeitraum wegen Beschränkung der
vorhandenen Arbeitserlaubnis auf Niederösterreich; Beschäftigung der
Beschwerdeführerin in Wien im fraglichen Zeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Beim unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich behängen Verfahren über die Berufungen 1. des F G gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 19. Februar 1992, Z SV96 - 98 - 1991, 2. des Mag. P E B gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 13. April 1992, Z SV96 - 97 - 1991, 3. des F F gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Urfahr - Umgebung vom 16. März 1992, Z Ge96/332/19... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandEMRK österr Vorbehalt zu Art5EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienAuslBGAuslBG §28aVStG §51d
Leitsatz: Unzulässigkeit der Einbeziehung der Verweisung auf die
Verwaltungsvorschriften bei der Regelung der Parteistellung im
Verwaltungsstrafrecht in das Gesetzesprüfungsverfahren zur Prüfung
der Einräumung der Parteistellung an das Landesar... mehr lesen...