Norm: ABGB §1162bAngG §29 IAuslBG §29 Abs1
Rechtssatz: Liegt zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsvertrages dem Arbeitsvertrag eine Beschäftigungsbewilligung zugrunde, stehen dem Arbeitnehmer die Ansprüche auf Grund der fristwidrigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu. Die für die Zeit der tatsächlichen, wenn auch nichtigen Beschäftigung vor Erteilung der Beschäftigungsbewilligung erworbenen Dienstzeiten als Angestellter sind wie Zeiten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Klägerin die begehrten Sonderzahlungen und eine Urlaubsabfindung zustehen, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin, sie wäre unter der Annahme eines erlaubten Arbeitsverhältnisses berechtigt vorzeitig ausgetreten, e... mehr lesen...
Norm: AuslBG §29 Abs1
Rechtssatz: Die Ansprüche des ausländischen Arbeitnehmer für die Dauer der Beschäftigung finden ihre Grenzen darin, daß ausländische Arbeitnehmer nicht bessergestellt werden dürfen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer; dies gilt auch dann, wenn diese eine unterkollektivvertragliche Entlohnung und ein Vorenthalten von Überstundenentgelt einerseits durch Monate hingenommen und sich andererseits nicht auf den Austrittsg... mehr lesen...