Entscheidungsgründe: I. Unter Berufung auf Art137 B-VG begehrt der Kläger mit der am 31. März 1994 eingelangten Klage das Urteil, das Land Niederösterreich sei schuldig, ihm 96.250 S samt 4 % Zinsen seit 7. Februar 1994 zu bezahlen und die Kosten dieses Rechtsstreites zu ersetzen. Mit Berufungsbescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 1. April 1992 sei über ihn wegen Verwaltungsübertretungen nach §28 Abs1 lita AuslBG eine Geldstrafe von insgesamt 87.500 S verhängt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z11B-VG Art103 Abs1B-VG Art137 / ZinsenB-VG Art137 / sonstige KlagenAuslBG §28 Abs1 Z1 litaAuslBG §28 Abs3VStG §64 Abs2
Leitsatz: Abweisung eines gegen das Land gerichteten Klagebegehrens auf
Rückerstattung eines Strafbetrages in einer Angelegenheit der
mittelbaren Bundesverwaltung aufgrund eines vom Landeshauptmann
erlassenen S... mehr lesen...