Norm: ArbVG §50
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof hält somit im Ergebnis die bereits von einem großen Teil der Literatur vertretene Ansicht, dass überlassene Arbeitnehmer ohne Erfordernis einer Mindestbeschäftigungsdauer auch Arbeitnehmer des Beschäftigungsbetriebs iSd § 36 ArbVG sind, für überzeugend. Die Einschätzung der Vorinstanzen, jene überlassenen Arbeitnehmer, die am Stichtag noch nicht sechs Monate bei der Klägerin beschäftigt gewese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 4. 10. 1993 bei der Post- und Telegraphenverwaltung als Vertragsbediensteter beschäftigt und wurde aufgrund von Rechtsnachfolge (Poststrukturgesetz) Dienstnehmer der Beklagten. Seit 2000 ist er Vorsitzender des Vertrauenspersonenausschusses der Beklagten für den 8. und seit 15. 1. 2007 Vorsitzender auch des Vertrauenspersonenausschusses für den 9. Wiener Gemeindebezirk. Zu seinem für das Revisionsverfahren noch bedeutsamen Anspruch auf Reiseko... mehr lesen...
Norm: ArbVG §50ArbVG §62ArbVG §120
Rechtssatz: § 62 ArbVG zählt die Endigungsgründe der Tätigkeitsdauer des Betriebsrates taxativ auf. Das im Gesetz nicht genannte Herabsinken der Anzahl der Arbeitnehmer unter fünf Personen bewirkt daher nicht die Beendigung der Tätigkeitsdauer des Betriebsrates. Entscheidungstexte 9 ObA 90/05h Entscheidungstext OGH 07.06.2006 9 ObA 90/05h V... mehr lesen...
Norm: ArbVG §50ASGG §54 Abs1
Rechtssatz: Der Betriebsrat ist weder eine juristische Person noch ein sonstiges Personengebilde, dem eine eigene Rechtspersönlichkeit und damit Rechtsfähigkeit zukommt. Mangels gesetzlich verliehener Regelungsbefugnis können von ihm abgeschlossene betriebliche Vereinbarungen weder eine normative noch eine schuldrechtliche Wirkung entfalten. Entscheidungstexte 9 Ob... mehr lesen...
Begründung: Im März 1990 wurde die Ausgabe Nr 1 der "KRANKENHAUSNACHRICHTEN" auf dem Postweg "An einen Haushalt" kostenlos versendet; nach dem Impressum dieser Zeitschrift war ihr Medieninhaber, Herausgeber und Finanzierer der "Betriebsrat des A.ö.Krankenhauses Z*****". Mit der Behauptung, daß der beklagte Betriebsrat in der Absicht, fremden Wettbewerb zu fördern, in der genannten Zeitschrift drei namentlich genannte behandelnde Ärzte sowie bestimmte Heilbehelfe reklamehaft hervor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit längerem bei der beklagten Partei beschäftigt. Mit Dienstanweisung Nr. 40 vom 1. März 1989 ordnete die beklagte Partei für den 29. und 30. November 1989 eine Wahl der Personalvertretung im Sinne der Wahlordnung zu § 9 der Personalvertretungsvorschrift an. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß die Personalvertretungsvorschrift und die Wahlordnung zur Personalvertretungsvorschrift der beklagten Partei in der derz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Mitglied des beklagten Angestelltenbetriebsrates der S*** Gebietskrankenkasse, der aus vier Mitgliedern der Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter, drei Mitgliedern der Namensliste E*** und einem Mitglied der Fraktion Überparteilicher Gewerkschafter besteht. Gegen den Chefarzt der Salzburger Gebietskrankenkasse Univ.Dozent Dr.Walter K*** wurde von der Salzburger Gebietskrankenkasse ein Disziplinarverfahren eingeleitet und eine Strafanzeige bei ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §38ArbVG §39ArbVG §40ArbVG §50ASGG §53 Abs1
Rechtssatz: Materieller Träger der betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse sind nicht die Belegschaftsorgane oder die einzelnen Arbeitnehmer, sondern nach herrschender Auffassung die Belegschaft als Ganzes. Die Belegschaft wird durch die Organisationsnormen des Betriebsverfassungsrechtes in die Lage versetzt, Organe zu bestellen, durch die sie handlungsfähig wird. Der gesetzlich vorgesch... mehr lesen...
Norm: ArbVG §38ArbVG §39ArbVG §40ArbVG §50
Rechtssatz: Die meisten Normen des Betriebsverfassungsrechts sind privatrechtlicher Natur; das gilt insbesondere für die Normen über die Belegschaftsorgane, deren Stellung eine privatrechtliche ist. Die betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Rechtsverhältnisse beruhen in der Hauptsache unmittelbar auf dem Gesetz; sie können sich aber auch auf behördliche Entscheidungen oder betriebsverfassungsrechtl... mehr lesen...