Norm: AO §30 Abs1AO §84 Abs1 Satz2
Rechtssatz: Dem vorläufigen Verwalter hat wie der Ausgleichsverwalter das Recht, eine das Vermögen des Schuldners schmälernde Exekutionsbewilligung durch ein Rechtsmittel anzufechten. Entscheidungstexte 3 Ob 102/85 Entscheidungstext OGH 02.10.1985 3 Ob 102/85 Auch 3 Ob 103/85 Entscheidungs... mehr lesen...