Entscheidungsgründe: 1.1.1. Beim VfGH ist zu B875/86 ein Verfahren über die Beschwerde der Stadtgemeinde Salzburg gegen einen Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 14. August 1986 anhängig, mit dem der Stadtgemeinde Salzburg gemäß §49 Abs2 bis 4 der Salzburger Krankenanstaltenordnung 1975, LGBl. Nr. 97, idgF iVm §1 Z4 der V der Salzburger Landesregierung vom 6. Dezember 1983 zur Festlegung der Beitragsbezirke und Krankenanstaltensprengel für die öffentlichen Kranken... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9440 Krankenanstalt, Spital
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs4FAG 1973 §10 Abs4Sbg KAO 1975 §49 Abs3
Leitsatz: Grundsätzlich keine Bedenken dagegen, daß eine
Regelung der Beiträge zur Deckung des Betriebsabganges
öffentlicher Krankenanstalten an die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Gemeinden anknüpft; Finanzkraft nach §10
Abs4 FAG 1973 ist jedenfalls ein Indikator für die finanziel... mehr lesen...