Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Säumnisbeschwerdeverfahren Zl. 2002/16/0001 verwiesen. In diesem Verfahren hatte die Beschwerdeführerin eine Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde über den Devolutionsantrag vom 15. Juni 2001 geltend gemacht, wobei die Beschwerdeführerin in der Sache die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung betreffend den Rückstandsausweis vom 2. Jänner 2000 anstrebte. Die Zuständigkeit der belangten Behörde als Devolutionsbehörde... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §229;EO §7;LAO OÖ 1996 §176;LAO OÖ 1996 §48 Abs2 Z2;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Das Verfahren zur Erteilung oder Aufhebung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung ist noch dem Verfahren zur Schaffung des Exekutionstitels zuzurechnen (vgl. § 176 OÖ LAO bzw. § 229 BAO) und nic... mehr lesen...
Mit einem an den "Magistrat Graz Finanzrechtsabteilung" gerichteten und dort am 24. November 2000 eingelangten Schriftsatz erhob die Beschwerdeführerin Berufung gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Graz vom 24. Oktober 2000 betreffend Abweisung eines Stundungsansuchens. Mit Schriftsatz vom 16. November 2001 erhob die Beschwerdeführerin Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof. Im Rubrum dieses Schriftsatzes wurde als belangte Behörde die "Stadt Graz (... mehr lesen...
Index: L10106 Stadtrecht SteiermarkL34006 Abgabenordnung Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;LAO Stmk 1963 §48 Abs2;Statut Graz 1967 §100 Abs1 idF 1995/059;Statut Graz 1967 §14 Abs1;Statut Graz 1967 §67b Abs1 idF 1995/059;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0123 E 2. Dezember 1988 RS 1(Hier: Da der in der Säumnisbeschwerde als belangte Behörde eindeuti... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof hob mit Erkenntnis vom 15. Dezember 1993, G 230-232/93, das Lustbarkeitsabgabezuschlagsgesetz 1950, LGBl. für die Steiermark Nr. 38, als verfassungswidrig auf und sprach aus, daß frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Wirksamkeit treten und das aufgehobene Gesetz nicht mehr anzuwenden ist. Diese Aussprüche wurden vom Landeshauptmann von Steiermark am 4. Februar 1994 mit LGBl. Nr. 5/1994 kundgemacht. Mit einer an die Stadtgemeinde Bruck an der M... mehr lesen...
Index: L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt SteiermarkL34006 Abgabenordnung SteiermarkL36056 Kriegsopferabgabe Behindertenabgabe SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark
Norm: GdO Stmk 1967 §42 Abs2;GdO Stmk 1967 §45 Abs2 litb;LAO Stmk 1963 §47;LAO Stmk 1963 §48 Abs1;LAO Stmk 1963 §48 Abs2;LustbarkeitsabgabezuschlagsG Stmk §3;
Rechtssatz: Infolge der Aufhebung des Lustba... mehr lesen...
Unter Vorlage korrigierter Getränkeabgabe- und Speiseeisabgabeerklärungen für die Zeit von Oktober 1985 bis Feber 1991 machte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 25. Mai 1991 rückwirkend geltend, zuviel Getränkeabgabe entrichtet zu haben. Sie behauptete, in der Lage zu sein nachzuweisen, daß der Fremdverbrauchsanteil in ihrer Filiale in W mehr als 72 % betrage und ersuchte darum, die zu viel bezahlten Beträge auf ihr Sparkassenkonto zu überweisen. Mit Bescheid vom 5. März 1992, Zl.... mehr lesen...
Index: L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt SteiermarkL34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §311 Abs1;GdO Stmk 1967 §103 Abs2;GdO Stmk 1967 §103 Abs3;LAO Stmk 1963 §232 Abs1;LAO Stmk 1963 §48 Abs2;
Rechtssatz: Ein (gemäß § 103 Abs 3 Stmk GdO 1967 bestellter) Regierungskommissär, der sich (gemäß § 103 Abs 2 legcit) auf die laufenden und unaufsch... mehr lesen...