Entscheidungsgründe: Die Klägerin, welche ihren Sitz in Müchen hat, handelt mit Filmrechten. Sie besitzt die Verwertungsrechte an zahlreichen Filmen für deutschsprachige Gebiete in Europa, insbesondere auch für Österreich. Die T***** GmbH, welche ihren Sitz in Fürnitz (Kärnten) hat, befaßt sich vor allem mit dem "Absatz und Verkauf von Werbezeiten und Werbesendungen" an Rundfunk- und Fernsehanstalten, insbesondere an die zweitbeklagte Gesellschaft. Diese hat ihren Sitz in Udine un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist eine Verwertungsgesellschaft nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz. Die beklagten Parteien betreiben ein Kabel-TV-Netz in Wien; sie leiten sowohl Programme des ORF als auch ausländische Rundfunksendungen über ihr Kabelnetz weiter. Die klagende Partei begehrt mit der vorliegenden Klage, die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, zu den näher angeführten Zeitpunkten durch Angabe der Anzahl der an ihr Kabel-TV-Net... mehr lesen...