Die Beschwerdeführerin hat der Wiener Städtischen Wechselseitigen Versicherungsanstalt (in der Folge: Lizenznehmerin), die zum 31. Dezember 1991 nach dem StruktVG in die WS AG eingebracht wurde, in als Lizenzverträgen für die Nutzung und Wartung von Software-Programmen bezeichneten Verträgen das nicht ausschließliche, unbegrenzte und dauernde Recht eingeräumt, diese Programmme sowie die dazugehörigen Benutzerhandbücher auf der Datenverarbeitungsanlage in der Betriebsstätte der Lizenzn... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UrhG §14;UrhG §42 Abs1;UrhG §42 Abs2;UStG 1972 §10 Abs2 Z17;
Rechtssatz: In der bloßen Benutzung von Software-Programmen zum eigenen Gebrauch liegt, wenn sie nicht zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen - siehe § 42 Abs 1 und § 42 Abs 2 UrhG (§ 40d Abs 1 UrhG idF der UrhGNov 1993 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Im Jahr 1985 schlossen die Beschwerdeführer mit einem amerikanischen Unternehmen einen Vertrag, mit dem "alle Urheberrechte" an einem neuartigen Softwareprodukt, das die Beschwerdeführer gemeinsam geschaffen hatten, an das amerikanische Unternehmen "verkauft" wurden. Die Beschwerdeführer erklärten aus diesem Geschäft für das Jahr 1985 einen gemeinschaftlich erzielten Gewinn von S 380.228,--. Nach Erlassun... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1;UrhG §42 Abs1;UrhG §42 Abs2;
Rechtssatz: Allen Verwertungstatbeständen des UrhG (§§ 14 - 18) ist gemeinsam, daß das betreffende Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Beim Vervielfältigungsrecht ergibt sich dies aus § 42 UrhG... mehr lesen...