Entscheidungsgründe: Die Klägerin erstellte 1999 im Auftrag der P***** GmbH (in der Folge: Auftraggeberin) das Programm zum Betrieb einer Internet-Gebrauchtwagenbörse und betreute die entsprechende Website des Auftraggebers auf ihrem eigenen Webserver bis 31. 12. 2002. Sie setzte hiebei das von dritter Seite erstellte grafische Design der Homepage, an dem die Auftraggeberin die Werknutzungsrechte besaß, technisch um. Dazu erstellten Mitarbeiter der Klägerin mit der Datenbanksoftwa... mehr lesen...
Norm: UrhG §40a Abs1
Rechtssatz: Kriterien, die Rückschlüsse auf die Individualität einer bestimmten Bearbeitung eines Computerprogramms zulassen sind seine Länge, die Anzahl der Programmschritte, die Eigenart der visuellen Gestaltung, Zeit und (Kostenaufwand) Aufwand für die Entwicklung, die kreative Auswahl aus zur Verfügung stehenden Variationsmöglichkeiten sowie die Verfügbarkeit und der Einsatz von vorhandenen Bausteinen und Entwicklungsto... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bietet EDV-Leistungen an. Der Erstbeklagte war von 19. April 2000 bis Ende September 2001 zunächst im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses, anschließend als Dienstnehmer und zuletzt fallweise bei bzw für die Klägerin tätig. Mit Gesellschaftsvertrag vom 15. März 2001 gründete er mit zwei weiteren Personen die am 23. März 2001 zum Firmenbuch angemeldete Zweitbeklagte, welche ebenfalls EDV-Leistungen anbietet. Bei der S ***** GmbH (S*****) waren div... mehr lesen...