Der Beschwerdeführer ist Hochschulprofessor und Rechtsanwalt. Neben den aus diesen Tätigkeiten erzielten Einkünften erklärte der Beschwerdeführer im Streitjahr auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Wissenschafter, Gutachter und Schriftsteller. Seine diesbezüglichen Einnahmen schlüsselte er auf Ersuchen des Finanzamtes vom 8. August 1985 wie folgt auf: 1) Verlag S 2.598,80 Servicebetriebe a) Abrechnung 24. Jänner 1980 ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §24 Abs1;UrhG §33 Abs2;
Rechtssatz: Der Zweck eines Gutachtens ergibt sich regelmäßig aus der zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarung bzw schlüssig aus der gestellten Aufgabe. Im Zweifelsfall beinhaltet gemäß § 33 Abs 2 UrhG die Übertragung des Eigentums an einem Werkstück nicht schon die Einräumung eines W... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 bis §18;UrhG §24 Abs1;UrhG §33 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der "Verwertung" von Urheberrechten iSd § 38 Abs 4 EStG 1972 (hier: Privatgutachten). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140117.X05 Im RIS seit 19.01.1988 mehr lesen...