Entscheidungsgründe: I. Der Verfassungsgerichtshof hält es für zweckmäßig, vor der Schilderung der vorliegenden Beschwerdesache auszugsweise den Wortlaut folgender Bestimmungen des (zuletzt durch die Novelle BGBl. 352/1995 geänderten) Meldegesetzes 1991, BGBl. 9/1992, wiederzugeben: "Begriffsbestimmungen §1. (1) ... (5) Meldedaten sind mit Ausnahme der Unterschriften alle personenbezogenen Daten, die auf dem Meldezettel (§9) oder dem Gästeblatt (§10) festgehalten sind. Die I... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: StGG Art5MeldeG 1991 §1 Abs5MeldeG 1991 §3 Abs2MeldeG 1991 §9 Abs1MeldeG 1991 §22 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch Verhängung einer Verwaltungsstrafe
wegen Weigerung der Angabe des Religionsbekenntnisses auf einem
Meldezettel aufgrund denkunmöglicher Annahme der
Verwaltungsübertretung der Nichterfüllung der Meldepflicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu B1091/93 und zu B1176/93 Verfahren anhängig, in denen die Frage zu beurteilen ist, ob eine polizeiliche Anmeldung auch auf postalischem Weg zulässig ist. Im einzelnen liegt diesen Beschwerdeverfahren folgender Sachverhalt zugrunde: a) Die Beschwerdeführerin zu B1091/93 übermittelte mit Eingabe vom 30. Juli 1992 auf dem Postweg dem Bürgermeister der Stadtgemeinde Hohenems (Vorarlberg) Meldezettel, mit denen s... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzMeldeG 1972 §3 Abs2MeldeG 1991 §3 Abs2
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit der Unzulässigkeit der polizeilichen Anmeldung
auf postalischem Weg nach dem MeldeG 1991 und dem MeldeG 1972
wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz; keine sachliche
Rechtfertigung für die Verpflichtung zur persönlichen Anmeldung
des Meldepflichtigen bzw fü... mehr lesen...
Begründung: 1.a) Der Beschwerdeführer übermittelte am 23. April 1993 der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Mariahilf, im Wege der Post die seine polizeiliche Anmeldung betreffenden Meldezettel. Diese Behörde stellte die Meldezettel mit Schreiben vom 7. Mai 1993 dem Beschwerdeführer zurück. Dieses Schreiben lautet: "Das Ansuchen um Anmeldung des N K wird samt den Meldezetteln unerledigt rückgemittelt, da eine Anmeldung durch postalische Übersendu... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungMeldeG 1991 §3 Abs2MeldeG 1991 §13 Abs2ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Erledigung einer
Bundespolizeidirektion betreffs die Rückübermittlung von
Meldezetteln aufgrund der Unmöglichkeit einer Anmeldung durch
postalische Übermittlung der Meldezettel mangels Ers... mehr lesen...