1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde G. als Obmann der Volksschulgemeinde G. vom 23. Oktober 2000 wurde der beschwerdeführenden Stadt auf Grund des am 19. Oktober 2000 vom Schulausschuss der Volksschulgemeinde G. genehmigten Voranschlages für das Rechnungsjahr 2001 ein Schulerhaltungsbeitrag von S 15.750,-- vorgeschrieben. Es wurde dargelegt, der Obmann der Schulgemeinde habe nach Anhörung des Schulausschusses den Voranschlag über den Schulaufwand des folgenden Kalenderjahr... mehr lesen...
Index: L50003 Pflichtschule allgemeinbildend NiederösterreichL50803 Berufsschule Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art151 Abs9;B-VG Art6 Abs3 idF 1994/504;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §2 Abs3 Z3 idF 2001/I/028;PSchG NÖ 1973 §53 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/10/0131 E 20. Dezember 2004
Rechtssatz: Ausführun... mehr lesen...
Aufgrund des Vorbringens in der Beschwerde, des vorgelegten, angefochtenen Bescheides und der weiters vorgelegten Beilagen (Schriftverkehr im Verwaltungsverfahren) geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die 1924 geborene, verheiratete Betroffene, E.F., ist Hausfrau und ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters, Dornbirn (kurz: D), mit weiterem Wohnsitz in der Gemeinde des mitbeteiligten Bürgermeisters, Feldkirch, gem... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §2 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Der Bürgermeister der Gemeinde D verweist darauf, dass nach § 2 Abs. 3 Z. 2 MeldeG 1991 Menschen, die als Pfleglinge in einer Krankenanstalt aufgenommen sind, nicht zu melden sind, sofern sie nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes schon anderswo gemeldet seien (was hier im Hinblick auf die Meldung mit... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §2 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Die Betroffene befindet sich seit Dezember 1999 in F in einer Pflegeeinrichtung und hält sich dort das ganze Jahr über auf. Eine konkrete Aussicht auf Rückkehr in ihre frühere Umgebung hat sich nicht ergeben und wird auch nicht aufgezeigt. Die Annahme der belangten Behörde, die Betroffene habe in dieser Ei... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs4;MeldeG 1991 §2 Abs3 Z2;
Rechtssatz: § 2 Abs. 3 Z. 2 MeldeG 1991 steht nicht dem im Beschwerdefall gemäß § 17 Abs. 4 leg. cit. erfolgten Auftrag zur Ummeldung entgegen, weil erstere Bestimmung, wie sich aus dem Normzusammenhang ergibt, auf Aufenthalte in Krankenanstalten zugeschnitten ist, die bloß vorübergehend (und typ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 5. August 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe in der Zeit vom 17. Dezember 1995 bis 5. Juli 1996 in L., F-Straße 14, Unterkunft genommen und es unterlassen, sich innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Z 1 Meldegesetz 1991, BGBl. Nr. 9/1992, begangen, weshalb gegen ihn eine Geldst... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §2 Abs3 Z1;MeldeG 1991 §22 Abs1 Z1;MeldeG 1991 §3 Abs1;
Rechtssatz: Es ist für die Beurteilung der Frage, ob eine Unterkunftnahme vorliegt, nicht erforderlich, dass die Unterkunft nehmende Person in den als Wohnung dienenden Räumen ihr Wohnbedürfnis ständig bzw. ununterbrochen befriedigt (Hinweis E 30. 9. 1991, 91/19/0195). Mit dem Argument, er habe die in Rede stehenden R... mehr lesen...