Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit den auf Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" gerichteten Antrag der Beschwerdeführerin vom 23. November 2007 (gemeint offensichtlich: mangels Erfüllung der Voraussetzungen) gemäß § 2 Z 4 Ingenieurgesetz 2006, BGBl. I Nr. 120, ab. Begründend führte die belangte Behörde aus, gleichwertige fachliche und allgemeine Kenntnisse lägen nur dann vor, wenn diese qualitativ und ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit den auf Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" gerichteten Antrag der Beschwerdeführerin vom 23. November 2007 (gemeint offensichtlich: mangels Erfüllung der Voraussetzungen) gemäß § 2 Z 4 Ingenieurgesetz 2006, BGBl. I Nr. 120, ab. Begründend führte die belangte Behörde aus, gleichwertige fachliche und allgemeine Kenntnisse lägen nur dann vor, wenn diese qualitativ und ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 2006 §2 Abs4;IngG 2006 §2 Z1;IngG 2006 §3 Abs3 Z1;IngG 2006 §3 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 2 Z 1 und des § 3 Abs. 3 Z 1 IngG 2006 folgt, dass für die Beantwortung der Frage, ob eine Lehranstalt als höhere technische Lehranstalt iSd § 2 Z 1 IngG 2006 anzusehen ist, ihre - zumindest unter die zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 2006 §2 Abs4;IngG 2006 §2 Z1;IngG 2006 §3 Abs3 Z1;IngG 2006 §3 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 2 Z 1 und des § 3 Abs. 3 Z 1 IngG 2006 folgt, dass für die Beantwortung der Frage, ob eine Lehranstalt als höhere technische Lehranstalt iSd § 2 Z 1 IngG 2006 anzusehen ist, ihre - zumindest unter die zu... mehr lesen...