Die Bringungsgemeinschaft "Hofzufahrt Kleinkirchheim-Mitterberg" (in weiterer Folge: BG) wurde mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Villach (ABB) vom 18. November 1969 gegründet. Nach Spruchpunkt 2 des Bescheides schlossen sich "zum Zwecke der Errichtung und Erhaltung dieses Weges die nachstehenden Liegenschaften auf Grund freier Vereinbarung mit folgenden Anteilen zur BG zusammen: Reinhold M. 21 Anteile Simon K. 10 Anteile Rudolf K. ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §13 Abs2;GSGG §9 Abs1;GSLG Krnt 1998 §14 Abs2;GSLG Krnt 1998 §16 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0024 E 6. Juli 2006 RS 1(Hier: Änderung des Anteilsrechtes von 0 auf 10 beruhte nicht auf einem agrarbehördlichen Bescheid, daher unverändert der Gründungsbescheid mit dort festgesetztem Anteil von 0 relevant.) Stammrechts... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §11 Abs1;GSGG §13 Abs2;GSGG §9 Abs1;GSLG Krnt 1998 §16 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0024 E 6. Juli 2006 RS 2(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Nach § 16 Abs 4 Krnt GSLG 1998 ist in sinngemäßer Anwendung des § 14 Abs 2 legcit das Anteilsverhältnis neu zu bestimmen, wenn sich die für die Festlegung d... mehr lesen...
Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Bregenz (ABB) vom 24. Juli 1985 (Gründungsbescheid) wurde die Güterweggenossenschaft D-K (die mitbeteiligte Partei), gemäß den §§ 11 und 13 des Vorarlberger Güter- und Seilwegelandesgesetzes, LGBl. Nr. 25/1963 (GSLG), anerkannt, die Satzung genehmigt und die Errichtung und Erhaltung des im Gemeindegebiet von D gelegenen Güterweges bewilligt. Aus dem unter Punkt V dieses Bescheides bewilligten Wegkataster ergibt sich, dass der Erstbeschwerdeführer u... mehr lesen...
Index: L66208 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Vorarlberg80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §12 Abs1;GSGG §13 Abs2 Z3;GSLG Vlbg 1963 §13 Abs2;GSLG Vlbg 1963 §13 Abs4;
Rechtssatz: Es gibt inhaltliche Grenzen für die Beschlussfassung einer Güterweggenossenschaft und damit der "Privatautonomie" einer Güterweggenossenschaft. Beschlüsse, die in Rechte von Mitgliedern eingreifen, dürfen nicht gefasst werden; sie könne... mehr lesen...
Index: L66208 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §13 Abs2 Z3;GSLG Vlbg 1963 §13 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein allgemeiner und unbestimmter Antrag, der die Agrarbehörde zu einem prophylaktischen Eingreifen verhalten soll, erweist sich als unzulässig. (Hier stellte der Bf den allgemein formulierten und auf ein zukünftiges Unterlassen der ... mehr lesen...
Im Jahr 1999 planten die 2.- bis 8.-Mitbeteiligten und der Beschwerdeführer die Bildung einer Bringungsgemeinschaft zur Errichtung und Erhaltung des Almaufschließungsweges K-Alpe (AAW). Der Weg beginnt am Endes des sogenannten S-Grabenweges am vorderen K-Berg in einer Seehöhe von 1620 m und führt längs eines bestehenden alten öffentlichen Roßweges in die K-Alpe. Aus einer Niederschrift vom 7. Oktober 1999 geht hervor, dass der Stichweg "N" ab hm 2,2 über die Grenze der Parzelle 1... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §13 Abs2;GSGG §9 Abs1;GSLG Krnt 1998 §14 Abs2;GSLG Krnt 1998 §16 Abs4;
Rechtssatz: Da die Bestimmung des § 16 Abs 4 Krnt GSLG 1998 die Zuständigkeit zur Neufestsetzung von Anteilen allein der Agrarbehörde zuspricht, kommt von der Vollversammlung einer Bringungsgemeinschaft gefassten Beschlüssen über die Reduktion der Anteil... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §11 Abs1;GSGG §13 Abs2;GSGG §9 Abs1;GSLG Krnt 1998 §14 Abs2;GSLG Krnt 1998 §16 Abs4;
Rechtssatz: Nach § 16 Abs 4 Krnt GSLG 1998 ist in sinngemäßer Anwendung des § 14 Abs 2 legcit das Anteilsverhältnis neu zu bestimmen, wenn sich die für die Festlegung des Anteilsverhältnisses maßgebend gewesenen Umstände verändert haben. Die... mehr lesen...
Mit dem vor der Agrarbezirksbehörde K (kurz: ABB) am 15. April 1970 gemäß § 2 Abs. 2 des Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetzes 1969, LGBl. Nr. 46, abgeschlossenen Übereinkommen räumte die mitbeteiligte Partei für sich und ihre Rechtsnachfolger über näher bezeichnete Grundstücke zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers bestimmter Almparzellen ein näher beschriebenes landwirtschaftliches Bringungsrecht ein. Als "Gegenleistung" für die Einräumung dieses Bringungsrechtes räumte die bes... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §13 Abs2;GSLG Krnt 1998 §19 Abs1;
Rechtssatz: Schon aus der Wendung "mit Ausschluss des Rechtsweges" im Einleitungssatz des § 19 Abs 1 Krnt GSLG 1998 ergibt sich die ausschließliche Zuständigkeit der Agrarbehörde zur Entscheidung über eine Streitigkeit über eine für die Einräumung eines Bringungsrechtes zu erbringende Entsch... mehr lesen...
I. Mit dem - auf Grund von Berufungen gegen den Bescheid der Agrarbezirksbehörde V (im Folgenden: ABB) vom 17. Juli 1964, mit dem gemäß dem Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetz, LGBl. Nr. 13/1934, ein landwirtschaftliches Bringungsrecht eingeräumt worden war, ergangenen - Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Kärntner Landesregierung (im Folgenden: LAS) vom 14. Dezember 1964 wurde der erstinstanzliche Bescheid teilweise abgeändert, sodass der Ausspruch über die Bringungsr... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §39 Abs2;GSGG §13 Abs2;GSLG Krnt 1998 §19 Abs1;VVG §1 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist ein Vollstreckungsverfahren nach dem VVG von Amts wegen einzuleiten. Nur dann, wenn der Exekutionstitel in einem Verfahren geschaffen wurde, das ausschließlich auf Grund eines Parteienantrags eingeleitet werden ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mitglied der Bringungsgemeinschaft "AAW E-Alm", der mitbeteiligten Partei. Diese führte in den Jahren 1998/1999 eine Großsanierung der Bringungsanlage, des E Almweges durch. Mit Schreiben vom 14. November 2000 wandte sich der Beschwerdeführer an die mitbeteiligte Partei und meinte, die Zustimmung zur Inanspruchnahme seiner Grundflächen im Zuge der Sanierung habe er davon abhängig gemacht, dass ihm eine jährliche Entschädigung von S 1/m2 und Jahr für jene ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §13 Abs2;GSLG Krnt 1998 §18 Abs8;GSLG Krnt 1998 §19;VwGG §34 Abs1 impl;
Rechtssatz: Die Berufung auf eine unrichtige
Norm: zur
Begründung: der Zuständigkeit der Agrarbehörde verletzt eine Partei dann nicht in Rechten, wenn gleichzeitig auf Grundlage einer anderen
Norm: die Zuständigkeit der Agrarbehö... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §13 Abs2;GSLG Krnt 1998 §18 Abs5;GSLG Krnt 1998 §18;
Rechtssatz: § 18 Krnt GSLG 1998 ist eine Einschränkung der Eingriffsbefugnis der Agrarbehörde auf "gravierende" Verstöße nicht zu entnehmen. § 18 Abs. 5 legcit spricht - ohne jegliche Einschränkung in Hinblick auf das Gewicht des Verstoßes - davon, dass die Agrarbehörde Be... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §13 Abs2;GSLG Krnt 1998 §18 Abs8;GSLG Krnt 1998 §19 Abs1 litc;GSLG Krnt 1998 §19 Abs1;GSLG Krnt 1998 §19;
Rechtssatz: § 19 Krnt GSLG 1998 sieht vor, dass die Agrarbehörde unbeschadet der in diesem Gesetz sonst vorgesehenen Zuständigkeiten über die in Abs 1 näher umschriebenen Angelegenheiten entscheidet; die erst mit dem Krn... mehr lesen...
Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde V (ABB) vom 17. Juli 1964 wurde für verschiedene näher bezeichnete Liegenschaften ein landwirtschaftliches Bringungsrecht auf Grundstücken eingeräumt, die jetzt im Eigentum der Gattin des Beschwerdeführers stehen. Mit Berufungsentscheidung des Landesagrarsenates beim Amt der Kärntner Landesregierung (LAS) vom 14. Dezember 1964 wurde das Bringungsrecht in zeitlicher Hinsicht beschränkt und die Trasse geringfügig geändert. Mit einem we... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §13 Abs2 Z1;GSGG §2 Abs2;GSLG Krnt 1998 §19;GSLG Krnt 1998 §20;
Rechtssatz: Tritt im Rahmen eines Verfahrens nach § 19 Krnt GSLG 1998 die Notwendigkeit von Vermessungsarbeiten zur Überprüfung der Übereinstimmung von Katastergrenze und Nutzungsgrenze auf, dann gehört diese Arbeit auch zu den Aufgaben der Agrarbezirksbehörde u... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §13 Abs2 Z1;GSGG §2 Abs2;GSLG Krnt 1998 §19 Abs1 lita;
Rechtssatz: Eine vermessungstechnische Feststellung einer Bringungsrechtstrasse durch die Agrarbezirksbehörde bewegt sich im Rahmen eines Verfahrens zur Entscheidung über Inhalt, Umfang und Ausübung eines Bringungsrechtes im Sinne des § 19 Abs. 1 lit. a Krnt GSLG 1998. ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §13 Abs2 Z1;GSGG §2 Abs2;GSLG Krnt 1998 §19 Abs1 lita;GSLG Krnt 1998 §20;
Rechtssatz: Dass eine Vermessung zur Klärung des ungenauen Verlaufes eines Bringungsrechts nichts beitragen könne, ist unzutreffend. Erst wenn klar ist, ob und inwieweit Naturgrenze und Katastergrenze auseinander fallen, kann in einem weiteren Schritt ... mehr lesen...