Begründung: Der Kläger und die Erstbeklagte waren miteinander verheiratet. Ihre Ehe wurde vor dem Inkrafttreten des Eherechtsänderungsgesetzes (EheRöG) geschieden. Die Erstbeklagte bewohnt weiterhin - gemeinsam mit den beiden übrigen Beklagten und einem weiteren, noch minderjährigen Kind der Streitteile - die ehemalige Ehewohnung. Diese Wohnung liegt in einem Haus, das im Alleineigentum des Klägers steht. Mit der im April 1983 eingebrachten Klage begehrte der Kläger unter anderem v... mehr lesen...
Im Zuge der einvernehmlichen Scheidung ihrer Ehe am 19. Oktober 1979 anerkannte in einem gerichtlichen Vergleich u. a. die Beklagte das Alleineigentum des Klägers an sämtlichen in der Eigentumswohnung Wien 2, B- Straße 35/10, befindlichen Einrichtungs- und Hausratsgegenständen und verpflichtete sich zur Räumung dieser Wohnung. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Rückgabe eines Farbfernsehers, eines Video-Recorders und verschiedenen Tafelgeschirrs und Eßbestecks mit der v... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1bAußStrG §16 BII1cAußStrG §16 BII2o6.DVEheG §1 Abs2
Rechtssatz: Die Verletzung des § 1 Abs 2 der 6. DVEheG kommt einer Nichtigkeit gleich und ist daher (bei Behandlung eines gegen eine allein in Beachtung der Grundsätze für das Verfahren auf Regelung des Miteigentums getroffene Entscheidung erhoben und in einem solchen Verfahren zulässigen Rechtsmittel) von Amts wegen wahrzunehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: 6.DVEheG §1 Abs2JN §1 DVa3bb
Rechtssatz: Der Streit zwischen Ehegatten über das Eigentumsrecht an Gegenständen gehört auf den ordentlichen Rechtsweg. Entscheidungstexte 5 Ob 523/77 Entscheidungstext OGH 01.03.1977 5 Ob 523/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0045780 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: 6. DVEheG §1 Abs26. DVEheG §106. DVEheG §18JN §1 DVa3bb
Rechtssatz: Auch der Streit um die Durchführung einer außergerichtlichen (oder einer gerichtlichen, aber nicht in geeigneter vollstreckbarer Form getroffenen) Einigung gehört vor den Außerstreitrichter. Entscheidungstexte 3 Ob 500/53 Entscheidungstext OGH 08.04.1954 3 Ob 500/53 SZ 27/95 ... mehr lesen...
Norm: 6.DVEheG §1 Abs26.DVEheG §18JN §1 DVa3bbJN §29
Rechtssatz: Eine vor der Scheidung der Ehe eingebrachte Klage auf Herausgabe von Hausratsgegenständen ist nach rechtskräftiger Scheidung an den Außerstreitrichter abzugeben (gegen EvBl 1947/358 und Schwind, Eherecht S 332 und Eherecht S 346). Entscheidungstexte 7 Ob 208/56 Entscheidungstext OGH 02.05.1956 7 Ob 208/56 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: 6.DVEheG §1 Abs2
Rechtssatz: Streitigkeiten über die Behandlung des Hausrates nach der Scheidung können auch durch Parteienvereinbarung nicht vor den Streitrichter gebracht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 818/54 Entscheidungstext OGH 22.12.1954 3 Ob 818/54 Veröff: EvBl 1955/190 S 317 = RZ 1955,47 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Die Prozeßparteien haben am 12. September 1949 zu 15 Cg 686/49 des Landesgerichtes für ZRS. Wien im Zuge ihres Ehescheidungsprozesses einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, in dem der Ehegatte sich verpflichtete, der Gattin innerhalb einer bestimmten Frist eine Wohnung in Hauptmiete zu beschaffen. Für den Fall des fruchtlosen Verstreichens dieser Frist verpflichtete sich der Gatte, die Abtretung der Hauptmietrechte an der ehelichen Wohnung an die Gattin dem Hauseigentümer gegenübe... mehr lesen...
Norm: 6.DVEheG §1 Abs26.DVEheG §136.DVEheG §18ZPO §411 Cb
Rechtssatz: Eine meritorische Abweisung eines Antrages eines geschiedenen Ehegatten, eine die Ehewohnung betreffende Vereinbarung abzuändern, vermag die zwingenden Vorschriften des §§ 13 und 18 der 6.DVEheG nicht zu berühren. Entscheidungstexte 3 Ob 500/53 Entscheidungstext OGH 08.04.1954 3 Ob 500/53 Veröff: SZ 27/95 ... mehr lesen...
Norm: 6.DVEheG §1 Abs2JN §1 DVa3bb
Rechtssatz: Wenn die streitgegenständliche Wohnung bereits Jahre vor der Ehescheidung von einem Streitteil aufgegeben worden ist, kann nicht eine Jahre nach der Scheidung eingebrachte Räumungsklage dieses geschiedenen Ehegatten als Streit über die Ehewohnung angesehen werden und die Sache ins AußstrVerf überwiesen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 765/53 ... mehr lesen...
Der Kläger, der geschiedene Gatte der Beklagten, begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Bezahlung eines Betrages von 8748 S s. A. aus dem Titel des Schadenersatzes mit der Begründung: , er habe Einrichtungsgegenstände, u. zw. Möbel, Bettwäsche, Decken, Pölster, Matratzen und Geschirr, in die Ehe eingebracht, die sein alleiniges Eigentum seien, die Beklagte habe diese Gegenstände ohne sein Wissen und seine Zustimmung eigenmächtig verkauft und sich den Erlös zugewendet, wodurch ihm ei... mehr lesen...
Norm: 6.DVEheG §1 Abs2JN §1 DVa3bb
Rechtssatz: Schadenersatzansprüche eines geschiedenen Ehegatten wegen eigenmächtigen Verkaufes von im Alleineigentum des Klägers stehenden Hausratgegenständen durch den anderen sind im ordentlichen Rechtswege geltend zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 34/51 Entscheidungstext OGH 24.01.1951 3 Ob 34/51 Veröff: JBl 1951,437 = SZ 24/27 ... mehr lesen...
Der Beklagte hat sich während des Scheidungsverfahrens verpflichtet, der Klägerin, seiner Gattin, die eheliche Wohnung samt Einrichtung zu überlassen, und ist auch ausgezogen. Die Klägerin hat deshalb auf Unterhalt verzichtet. Nach der Beendigung des Scheidungsverfahrens begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Anzeige, daß er ihr die Wohnung gemäß § 19 Abs. 2 Z. 10 MietG. überlasse. Der Beklagte beantragte die Abgabe der Sache nach § 18 Abs. 1 der 6. DVzEheG. an den A... mehr lesen...
Norm: 6.DVEheG §1 Abs26.DVEheG §18EheG §81JN §1 Abs2 DVa3bb
Rechtssatz: Auch bei Vorliegen eines vor der Scheidung geschlossenen Vergleiches über die Ehewohnung ist ein diese betreffender Streit im Verfahren nach der 6.DVEheG zu entscheiden. Entscheidungstexte 2 Ob 154/50 Entscheidungstext OGH 07.06.1950 2 Ob 154/50 Veröff: SZ 23/194 = EvBl 1950/468 S 448 ... mehr lesen...