Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuweisung eines Termins zur Ablegung einer Ergänzungsprüfung zum Nachweis der fachlichen Befähigung für die Ausstellung eines Allgemeinen Betriebszeugnisses II im Instanzenzug gemäß §§ 11 Abs. 1 Z. 1 und 6 Abs. 4 des Funker-Zeugnisgesetzes 1998, BGBl. I Nr. 26/1999 (FZG), abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass der Antrag auf Ausstellung eines Funker-Zeu... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: FZG 1998 §8 Abs1;FZG 1998 §8 Abs2;FZV 1999 §2 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Während § 8 Abs. 1 FZG 1998 die generelle Anerkennung ausländischer Funker-Zeugnisse regelt, findet sich in § 8 Abs. 2 FZG 1998 die individuelle Anerkennung, was bedeutet, dass sonstige, dem Abs. 1 nicht unterliegende, ausländische Funker-Zeugnisse auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen individuell anerkan... mehr lesen...