Mit Bescheid vom 31. März 1998 sprach die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse unter Berufung auf § 8 Abs. 7 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) aus, dass dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 26. Februar 1998 auf Erstattung des dem Lehrling Igor K. für die Zeit seiner krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung vom 22. Dezember 1997 bis zum 5. Jänner 1998 geleisteten Entgelts (Lehrlingsentschädigung) in Höhe von S 1.776,04 im Ausmaß von S 1.091,94 entsprochen werde. Das Mehrbegehren der ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: EFZG §3 Abs1;EFZG §3 Abs2;UrlaubsG 1976 §6 Abs2;UrlaubsG 1976 §6 Abs3; Beachte Besprechung in:ASok Nr 12/2018, S 457 bis 460;
Rechtssatz: Im § 3 EFZG ist (ebenso wie in der vergleichbaren Bestimmung des § 6 Urlaubsgesetz) sowohl für die "Zeitlöhne" (§ 3 Abs. 1 EFZG; § 6 Abs. 2 UrlG) als auch in den Fällen, in denen es... mehr lesen...
1. Am 9. September 1987 fand im Betrieb der Beschwerdeführerin eine Beitragsprüfung statt. Nach dem Endbericht des Prüfers seien unter anderem für die Berechnung des Feiertagsentgeltes gemäß § 9 Abs. 1 und 2 des Arbeitsruhegesetzes - ARG, BGBl. Nr. 144/1983, regelmäßig (d.h. überwiegend im Rückrechnungszeitraum) geleistete Überstunden nicht herangezogen worden. Sie seien nach Ansicht des Prüfers mit dem Durchschnittsbetrag der letzten 13 Wochen bzw. 12 Monate in das Feiertagsentgelt e... mehr lesen...
Index: 66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: EFZG §3 Abs2;
Rechtssatz: Das "regelmäßige Entgelt" des § 3 Abs 2 EFZG bemißt sich nach dem Ausfallsprinzip. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1988080239.X03 Im RIS seit 22.11.2001 Zuletzt aktualisiert am 01.10.2013 mehr lesen...
Index: 66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: EFZG §2 Abs1;EFZG §3 Abs2;EFZG §3 Abs3;EFZG §8 Abs1; Beachte Besprechung in:
ZAS 1988/2, S 64-68;
Rechtssatz: Der Erstattungsanspruch des Arbeitgebers ist nach § 8 Abs 1 EFZG auf das nach den Vorschriften des EFZG fortgezahlte Entgelt beschränkt. Der Fall, in dem sich das dem Arbeitnehmer gebührende Entgelt aus dem Arbeitslohn (für Montag bis Do... mehr lesen...