Norm: GBG §31 Abs6ProkG §1 Abs2 Z2
Rechtssatz: Auch eine bloße "Dienststelle" (hier: Finanzprokuratur der Republik kann als deren Vertreter fungieren, soweit ihr das Gesetz eine Vertretungsbefugnis zuweist. Im Rahmen dieser Vertretungsbefugnis wird die Trennung von Machtgeber und Machthaber fingiert, sodaß kein Grund zu finden ist, warum jene Vertretungsregeln, die für den Normalfall der Vertretung einer Rechtsperson durch eine andere konzipier... mehr lesen...
Norm: GBG §31 Abs6ProkG §1 Abs2 Z2
Rechtssatz: Auch eine bloße "Dienststelle" (hier: Finanzprokuratur der Republik kann als deren Vertreter fungieren, soweit ihr das Gesetz eine Vertretungsbefugnis zuweist. Im Rahmen dieser Vertretungsbefugnis wird die Trennung von Machtgeber und Machthaber fingiert, sodaß kein Grund zu finden ist, warum jene Vertretungsregeln, die für den Normalfall der Vertretung einer Rechtsperson durch eine andere konzipier... mehr lesen...
Norm: AHG §8BHG §45 Abs1ProkG §1 Abs1 Z1ProkG §1 Abs2ProkG §1 Abs4
Rechtssatz: Ungeachtet des sich aus § 1 Abs 4 ProkG idF des Art XXI der WGN 1989, ergebenden ausschließlichen Vertretungsrechts des Bundes durch die Finanzprokuratur zur Abgabe der in § 8 AHG vorgesehenen Erklärung, die Ausfluß der Befugnis ist, den Bund vor Gerichten (ausschließlich) und vor Verwaltungsbehörden zu vertreten, ist dadurch ein anderes Organ des Rechtsträgers nicht... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 5. Juli 1988, TZ 3939/88, wurde auf Antrag der Vorarlberger Gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH (in der Folge: V***) ob der in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft EZ 1565 Grundbuch 91119 Rieden u.a. das Wohnungseigentumsrecht hinsichtlich der Liegenschaftsanteile B-LNR 2 bis 27 und 31 bis 49 für die V*** einverleibt, obwohl den von der Antragstellerin im Grundbuchsgesuch vorgelegten Urkunden nicht zu entnehmen ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer einer Liegenschaft, deren Gutsbestand aus Grundstücken in einem städtischen Siedlungsrandgebiet besteht. Mit Bescheid der Enteignungsbehörde vom 17. Dezember 1974 wurden auf Antrag der R*** Ö*** für Zwecke eines Autobahnbaues Grundflächen der Antragsgegner in einem zunächst angenommenen Ausmaß von 33.164 m2 enteignet. Gleichzeitig wurde die Entschädigung für Flächen im Gesamtausmaß von 13.891 m2 bescheidmäßig bestimmt, während die Fest... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete die zur Durchführung des Anmeldungsbogens GZ A 274/84 des Vermessungsamtes Braunau am Inn erforderlichen Grundbuchseintragungen an. Diese betreffen ua. die Teilung des im Verzeichnis des öffentlichen Gutes der KG St.Veit vorgetragenen Grundstückes 1382 Bach sowie die Zuschreibung davon abgetrennter Teilflächen zu anderen Grundstücken. Das Rekursgericht gab dem dagegen vom Landeshauptmann von Oberösterreich als Verwalter des öffentlichen Wassergu... mehr lesen...
Am 25. 9. 1970 geriet ein von Josef R gelenkter Lastwagenzug auf der Fahrt von Salzburg nach Wien auf der Autobahn im Gemeindegebiet S vermutlich infolge eines Reifendefekts ins Schleudern, rammte die rechte Leitschiene und prallte dann gegen eine Brückenbegrenzung. Der LKW-Zug stürzte um und blieb quer liegen. Das Führerhaus wurde weggerissen und stürzte 25 bis 30 m tief ab. Ein von Dr W gelenkter nachfolgender PKW stieß gegen den auf der Fahrbahn liegenden LKW-Zug. Die Fahrzeuge ger... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIIIProkG §1 Abs2
Rechtssatz: Die Zustellung des Hinterlegungsbeschlusses hinsichtlich eines ua von der Republik Österreich wegen Beschädigung von baulichen Anlagen der Autobahn in Anspruch genommenen Betrages muß nicht an die Finanzprokuratur erfolgen; es genügt, wenn das Amt der Landesregierung als Bundesstraßenbehörde von der Hinterlegung durch Zustellung des Beschlusses des Erlagsgerichtes Kenntnis erlangt. ... mehr lesen...
Die klagende Republik Österreich kundigte dem beklagten Österreichischen Gebrauchshundeverein mehrere in Bestand gegebene Grundstücke im 2. Wiener Gemeindebezirk für den 31. 5. 1969 auf. Das Erstgericht erklärte die Aufkündigung für rechtswirksam. Das Prozeßgericht traf nachstehende Feststellungen; Der Beklagte, der bis zum Jahre 1948 die Bezeichnung "Österreichischer Polizei- und Schutzhundeverein" führte, benützte bereits im Jahre 1927 die aufgekundigte Fläche. Schon damals befa... mehr lesen...
Norm: ProkG §1 Abs2
Rechtssatz: Die Befugnis der Finanzprokuratur zur Vertretung der Republik Österreich vor den ordentlichen Gerichten ist auch dann eine ausschließliche, wenn die Verwaltung einer Liegenschaft, sei es kraft Gesetzes, sei es kraft eines Übereinkommens, anderen Gebietskörperschaften oder Organen übertragen wurden (so auch schon RZ 1968,113; 1 Ob 95/69). Entscheidungstexte 5 O... mehr lesen...
Auf Antrag des Max S. hat das Erstgericht mit Beschluß vom 27. September 1951 vier Stück Obligationen der 7%igen Internationalen Bundesanleihe der Republik Österreich vom Jahre 1930 (Schweizer Teilausgabe) zu einem Nominale von je 1000 sfrs. mit den Nummern 2185 sowie 23.566 bis 23.568 samt Goupons ab 1. Jänner 1937 für kraftlos erklärt. Dieser Beschluß wurde u. a. zwar der Staatsschuldenbuchhaltung, nicht aber der Finanzprokuratur zugestellt. Am 20. November 1951 wurde er für rechtsk... mehr lesen...
Norm: KEG 1951 §12 Abs3ProkG §1 Abs2ZPO §93
Rechtssatz: Der Beschluß, mit dem Obligationen der siebenprozentigen internationalen Bundesanleihe der Republik Österreich vom Jahre 1930 für kraftlos erklärt werden, ist der Finanzprokuratur zuzustellen. Die Zustellung an die Staatsschuldenbuchhaltung reicht nicht aus. Entscheidungstexte 5 Ob 259/58 Entscheidungstext OGH 14.10.1959 5 O... mehr lesen...
Norm: ProkG §1 Abs2VVG §3 Abs1
Rechtssatz: Die Vertretung der Republik Österreich durch eine Bezirkshauptmannschaft ist durch § 3 Abs 1 VVG nur dann gedeckt, wenn die Republik Österreich als Berechtigter aus dem Exekutionstitel hervorgeht. Entscheidungstexte 2 Ob 980/53 Entscheidungstext OGH 07.01.1954 2 Ob 980/53 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ProkG §1 Abs2VVG §3 Abs1
Rechtssatz: Wenn die Vollstreckungsbehörde die Eintreibung einer Geldforderung zugunsten einer Gebietskörperschaft beim zuständigen Gericht veranlaßt, dann schreitet sie namens des Berechtigten als betreibenden Gläubigers ein. Entscheidungstexte 2 Ob 939/53 Entscheidungstext OGH 16.12.1953 2 Ob 939/53 2 Ob 938/53 ... mehr lesen...
Ein gegen die Republik Österreich auf Grund einer Aufkündigung für den 31. August 1952 ergangener Räumungsauftrag ist nach dem Antrag der kundigenden Partei am 28. August 1951 (die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr) der mit dem Bestandobjekt befaßten Abteilung im Bundesministerium zugestellt und von diesem an die Finanzprokuratur weitergeleitet worden, bei der er am 4. September 1951 eingelangt ist. Die Republik Österreich hat u. a. eingewendet, daß die Aufkündigung verspätet erfolgt s... mehr lesen...
Norm: ProkG §1 Abs2ProkG idF BGBl I 2008/110 §3ZPO §31 Abs1 Z1ZPO §93 Abs1
Rechtssatz: Wenn eine Klage gegen die Republik oder einen anderen im § 2 Abs 1 ProkG angeführten Rechtsträger überreicht worden ist, darf das Gericht diese Klage nur an die Finanzprokuratur zustellen. Entscheidungstexte 2 Ob 728/52 Entscheidungstext OGH 15.10.1952 2 Ob 728/52 Veröff: SZ 25/262 ... mehr lesen...