Begründung: I. 1. Der Einschreiter stellte nach Ablegung einer Prüfung für die Erweiterung seines Privatpilotenscheines bei der Austro Control GmbH den Antrag, diese Erweiterung in seinen Privatpilotenschein einzutragen. Die Eintragung wurde seitens der Austro Control GmbH durchgeführt und dem Antragsteller gemäß II. Abschnitt TP3 a der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Gebühren der Austro Control GmbH (Austro Control-Gebührenveror... mehr lesen...
Index: 56/01 Verstaatlichung56/04 Sonstiges
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragAustro Control-GebührenV §1, §3Austro ControlG §5UStG 1994 §28 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags des Inhabers eines
Privatpilotenscheins auf Aufhebung eines Teils der Austro
Control-Gebührenverordnung betreffend die Pflicht zur Entrichtung
einer Gebühr zuzüglich der Umsatzsteuer in Folge Zumutbarkeit der
Erwirkung eines Bescheides ... mehr lesen...