Der Beschwerdeführer nahm eine Grundfläche langfristig in Bestand, um darauf eine Tennisanlage mit Clubhaus (Clubbuffet) zu errichten. Er begann mit der Errichtung im Jahr 1982 und machte für die anfallenden Errichtungsleistungen Vorsteuern geltend. Die Fertigstellung war für 1984 vorgesehen. Mit Schreiben vom 18. April 1986 teilte der Beschwerdeführer dem Finanzamt mit, daß sich die Fertigstellung der Anlage verzögert habe, weil die Aufschließung durch einen öffentlichen Kanal und di... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs2 Z1;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Gerade bei Gebäuden, die auch Wohnzwecken dienen können, muss die Vermietungsabsicht entweder in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden haben oder auf Grund sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände mit ziemlicher Sicherheit feststehen (Hinweis E 23... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde von der Interessentenbeitragsstelle aufgefordert, eine Beitragserklärung gemäß § 42 Abs. 1 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989 (im folgenden O.ö. TourismusG) für das Jahr 1992 abzugeben. Dieser Aufforderung kam die Beschwerdeführerin mit der Begründung: nicht nach, sie gehöre keiner Interessensvereinigung an. Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in einem Tourismusverband lägen bei ihr nicht vor. Eine Zwangsmitgliedschaft zu einem solc... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL74004 Fremdenverkehr Tourismus Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §119 Abs1;LAO OÖ 1984 §91 Abs1;TourismusG OÖ 1990 §1 Z5;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Gelegentlich wiederholte Leistungen begründen selbst dann eine nachhaltige Betätigung, wenn sie keine ständige Erwerbsquelle darstellen. La... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgendes zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin übte vom Jahre 1957 an in ununterbrochener Folge die gewerbliche Tätigkeit des Wanderhandels aus, die sie erst mit Ablauf des Jahres 1993 aufgab. Bis zum Jahr 1984 erwirtschaftete die Beschwerdeführerin in ihrem Wanderhandel, der bis dahin ihre einzige Einkunftsquelle darstellte, ausschließlich Gewinne. Im Jahr 1985 nahm die Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgendes zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin übte vom Jahre 1957 an in ununterbrochener Folge die gewerbliche Tätigkeit des Wanderhandels aus, die sie erst mit Ablauf des Jahres 1993 aufgab. Bis zum Jahr 1984 erwirtschaftete die Beschwerdeführerin in ihrem Wanderhandel, der bis dahin ihre einzige Einkunftsquelle darstellte, ausschließlich Gewinne. Im Jahr 1985 nahm die Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1 Z6;LiebhabereiV §2 Abs2;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;UStG 1994 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Die Rspr, daß der Liebhabereibetrachtung jeweils nur Zeiträume gleicher Bewirtschaftungsart zugrunde zu legen sind (Hinweis E 17.8.1994, 93/15/0236;... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1 Z6;LiebhabereiV §2 Abs2;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;UStG 1994 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Die Rspr, daß der Liebhabereibetrachtung jeweils nur Zeiträume gleicher Bewirtschaftungsart zugrunde zu legen sind (Hinweis E 17.8.1994, 93/15/0236;... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Facharzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Jahr 1985 erwarb er Liegenschaftsanteile, um auf der Liegenschaft in einem Wohnpark (in der Folge Wohnpark F) mit anderen Bauherren zwei Kleinwohnungen zu errichten, Wohnungseigentum an diesen zu begründen und die Wohnungen zu vermieten. Im Jahr 1987 erwarb er Anteile an einer weiteren Liegenschaft, um auch auf dieser Liegenschaft in einem Wohnpark (in der Folge Wohnpark M) mit anderen Bauherren eine ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs2;LiebhabereiV §1 Abs2 Z1;LiebhabereiV §2 Abs4;UStG 1972 §2 Abs5 Z2; Beachte Besprechung in:
SWK 2001, S 677 - S 681;
Rechtssatz: Auch der Umstand, daß der Bf nicht beabsichtige, die Wohnungen oder eine der Wohnungen für eigene Wohnzwecke zu benützen, weil er selbst ein Haus mit einer wesen... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §2 Abs5 Z2; Beachte Besprechung in:
SWK 2001, S 677 - S 681;
Rechtssatz: Wenngleich im Bereich der Umsatzsteuer insbesondere in jenen Fällen, in denen am Leistungsaustausch Unternehmer beteiligt sind, die Entscheidung, ob Liebhaberei vorliegt, sofort getroffen werden muß, weshalb eine Tätigkeit iSd § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1972 dann anzunehmen ist, wenn aus... mehr lesen...
Der Gemeinschuldner, ein Wirtschaftstreuhänder, erwarb im Jänner bzw Februar 1987 unter Einsatz von Fremdmitteln mehrere mit Fabriksgebäuden bebaute Liegenschaften (idF nur: Liegenschaften), die er an eine GmbH, an der er ab Dezember 1987 zu 90 % und ab Februar 1990 zu 100 % beteiligt war, und die er steuerlich vertrat, seinen Angaben zufolge verpachtete. Ein Pachtzins wurde nie entrichtet. Die GmbH stellte ihre unternehmerische Tätigkeit im November 1990 ein. Im Dezember 1990 wurde ü... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Gemeinde, errichtete im Jahr 1987 im Anschluß an ein schon bestehendes Fußballstadion einen Sportplatz mit Leichtathletikanlage und Laufbahn, einen Kunstrasenplatz sowie ein dazugehöriges Gebäude mit Umkleidekabinen, Sanitäranlagen und Whirlpool (idF Sportanlagen). In unmittelbarer räumlicher Nähe befinden sich ein Freibad und ein Eislaufplatz. In ihren Umsatzsteuererklärungen brachte die Beschwerdeführerin die Umsätze nach Unternehmenszweigen gegliedert z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2;KStG 1988 §2;UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Hat die abgabepflichtige Gemeinde einem ihrer beiden Fußballvereine Subventionen gewährt, die etwa jenen Beträgen entsprochen haben, die dieser Fußballverein für die Benutzung der gemeindeeigenen Sportanlagen entrichtet hat, so sind die von diesem Fußballverein f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Mit der Behauptung, daß der Abgabepflichtige (der Verpächter einer Liegenschaft), der als steuerlicher Vertreter des Pächters von dessen schlechter wirtschaftlicher Lage Kenntnis haben ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Die Qualifikation einer bestimmten Tätigkeit als Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn ist nicht auf Unternehmen bestimmter Rechtsform beschränkt bzw können hievon sowohl Körperschaften des Privatrechts als auch öffentlich-rechtliche Körperschaften betroffen sein (Hinweis E 3.11.1983, 83/15/0126; E 19.10.1987, 86/15/0105). ... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind Erben nach dem am 28. Februar 1987 verstorbenen Dr. Richard F. Dieser hatte in den Streitjahren als praktischer Arzt unter anderem Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt. Für die Jahre 1984 und 1985 erklärte er Verluste aus Gewerbebetrieb aus einem Appartementhaus in H. In der in den Verwaltungsakten befindlichen Einkommensteuererklärung für 1985 war bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb der handschrift... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §2 Abs5 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 93/13/0171 14 Verstärkter Senat Stammrechtssatz Der für das Einkommensteuerrecht entwickelte Begriff der Liebhaberei hat auch im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich seine Gültigkeit; Liebhaberei in umsatzste... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, daß die Vermietungstätigkeit, die die aus den Beschwerdeführern gebildete Hausgemeinschaft in den Jahren 1984 bis 1990 ausgeübt habe, keine Einkunftsquelle im Sinne des EStG darstelle; sie sprach die erwähnten Jahre betreffend ferner aus, daß Umsatzsteuer nicht festgesetzt werde. Die belangte Behörde ging von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführer seien je zur Hälfte Eigentümer des au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: LiebhabereiV;UStG 1972 §2 Abs5 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/08/05 93/14/0036 2 Stammrechtssatz Der aus der LiebhabereiV, BGBl Nr 1990/322, gewonnene Liebhabereibegriff kann grundsätzlich auch im Zusammenhang mit § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1972 herangezogen werden (Hinweis E 15.5.1992, 92/14/0006, 92/14/0027; E 30.6.1992, 92/14/... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;UStG 1972 §2 Abs5 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 93/13/0171 14 Verstärkter Senat Stammrechtssatz Der für das Einkommensteuerrecht entwickelte Begriff der Liebhaberei hat auch im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich seine ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Jahr 1973 ein Schloß. Im Jahr 1975 begann er mit der Restaurierung des verfallenen Schlosses. Seinen Angaben zufolge beabsichtigte er den Um- und Ausbau des Schlosses, um darin einen Fremdenverkehrsbetrieb zu führen. Dem Anlageverzeichnis zufolge fielen in den Jahren 1976 bis 1992 Baukosten von ca. 2,4 Mio. S an. Die Restaurierung erfolgte zum Teil durch eigene Arbeitsleistungen und weitgehend mit Eigenmitteln. Für den Zeitraum von 1983 bis 1991 erklärte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs2;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Eine gewerbliche Tätigkeit liegt bereits in der Vorbereitungsphase, sohin vor Erzielung der ersten Einnahmen vor, wenn sich der innere Entschluß des Abgabepflichtigen zur Aufnah... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs2;UStG 1972 §2 Abs5 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/30 94/13/0165 4 Stammrechtssatz Vor einer Prüfung der erklärten Einkünfte und geltend gemachten Vorsteuern nach de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer betreiben - voneinander getrennt - jeweils das Gewerbe des Optikers und des Kontaktlinsenoptikers. Zum Zweck der wirtschaftlichen Verwertung unmodern gewordener Brillenfassungen gründeten die Beschwerdeführer mit weiteren Gesellschaftern im Jahr 1979 eine GmbH, welche in der Folge solche Brillenfassungen nach Togo und Burkina Faso exportierte. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 25. September 1984 wurde die GmbH durch Übertragung ihres Vermögens auf die Beschw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;LiebhabereiV §1 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Eine nicht entfaltete Tätigkeit entzieht sich einer Beurteilung ihrer konkreten Erfolgsaussichten ebenso wie einer Untersuchung darauf hin, ob eine Absicht zur Erzielung eines Gesamtgewinnes bestanden habe (Hinweis... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH, die im Jahre 1979 gegründet worden war, erklärte für das Jahr 1987 einen Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von S 114.878,12, wobei die Einnahmen auf Bankzinsen in Höhe von S 38,-- beschränkt waren. Das Finanzamt stellte die jeweiligen Bemessungsgrundlagen für Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer mit S 0,-- fest. In der Begründung: wurde vom Finanzamt darauf hingewiesen, seit dem Jahre 1983 seien keinerlei Einnahmen erzielt worden. Eine unternehmeri... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als praktischer Arzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit und übt als Eigentümer einer in A im Jahr 1984 erworbenen Eigentumswohnung ab diesem Jahr eine Vermietungstätigkeit aus. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht in Streit, ob diese Vermietungstätigkeit eine Einkunftsquelle bzw. Liebhaberei im umsatzsteuerrechtlichen Sinn darstellt. Das Finanzamt anerkannte in seinen endgültigen Einkommen- und Umsatzsteuerbeschei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;UStG 1972 §2 Abs5 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 93/13/0171 14
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Der für das Einkommensteuerrecht entwickelte Begriff der Liebhaberei hat auch im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich seine Gültigkeit; Liebhaberei in um... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Liebhaberei in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht ist anzunehmen, wenn unter Bedachtnahme auf den Betriebsgegenstand und die Art der Betriebsführung Gewinne oder Einnahmenüberschüsse überhaupt nicht erwirtschaftet werden können, sodaß eine Person dann nicht Unternehmer iSd... mehr lesen...