Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;UStG 1972 §19 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Unternehmer können auch Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit (wie etwa die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1994130267.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
In einem Bericht über das Ergebnis einer beim Beschwerdeführer, einem Wirtschaftstreuhänder, ua über die Jahre 1988 und 1989 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wird hinsichtlich Umsatzsteuer ua festgehalten: Im Jahre 1982 sei eine Vereinbarung zwischen Herrn "Dr. S." und dem Abgabepflichtigen getroffen worden, aus welcher dieser die Haftung für alle eventuell anfallenden Kosten aus einem Amtshaftungsprozess übernehme bzw bei positivem Ausgang des Prozesses von den Zahlungen de... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Einer GesBR, konkret Gelegenheitsgesellschaft, die nach außen nicht in Erscheinung getreten ist, kommt keine Unternehmereigenschaft iSd UStG zu. In einem solchen Fall stellen aber - selbst bei Bestehen einer GesBR - die Lieferungen oder sonstigen Leistungen der einzelnen Gesellschafter untereinander umsatzsteuerbare Vorgänge ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Auch eine längere Zeit hindurch ausgeübte Tätigkeit ist dann nachhaltig, wenn sie nur gegenüber einem einzigen Auftraggeber erfolgt und keine Wiederholungsabsicht besteht (Hinweis E 12.6.1985, 83/13/0158, 0164 und 0165). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1994130157.X03 Im RIS... mehr lesen...
1.1. In seiner Beitragserklärung 1992 nach dem O.ö. Tourismus-Gesetz 1990, LGBl. Nr. 81/1989 (im Folgenden: Oö TourismusG 1990), erklärte der Beschwerdeführer - ein hausapothekenführender praktischer Arzt - unter der Berufsbezeichnung "Hausapotheke" und unter der Berufsbezeichnung "Praktischer Arzt" je einen Umsatz in bestimmter Höhe. Mit Bescheid vom 4. Mai 1995 schrieb die Interessentenbeitragsstelle dem Beschwerdeführer einen Interessentenbeitrag wie folgt vor: "Der Inter... mehr lesen...
Index: L74004 Fremdenverkehr Tourismus Oberösterreich32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: TourismusG BeitragsgruppenO OÖ 1991;TourismusG BeitragsgruppenO OÖ 1992;TourismusG OÖ 1990 §1 Z5;TourismusG OÖ 1990 §33 Abs2;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: In § 1 Z 5 OÖ TourismusG 1990 wird nicht auf den einheitlichen Unternehmensbegriff des UStG 1972 verwiesen, sondern auf den dort verwendeten Begriff der gewerblichen oder berufl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr als Universitätsassistent in einem Institut der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Im Rahmen desselben Institutes übte der Beschwerdeführer im Streitjahr die Tätigkeit eines Lehrbeauftragten aus, wofür er eine Remuneration von rund 124.000 S bezog. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist strittig, ob die vom Beschwerdeführer als Lehrbeauftragter bezogene Remuneration zu Einkünften aus ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §25;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Die von einem Lehrbeauftragten bezogene Remuneration führt, falls der Lehrbeauftragte gleichzeitig im selben Institut als Universitätsassistent und damit als Arbeitnehmer beschäftigt ist, in dem er seine Tätigkeit als Lehrbeauftragter unter Anweisung des Institutsvorstandes aufz... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein betrieb von Dezember 1989 bis Mai 1991 Geldspielautomaten in einem Lokal in Graz, G-Gasse. Ab Mai 1991 stellte er die Automaten in zwei Gaststätten (Graz, S-Gasse, sowie Graz, E-Platz) auf. Der Beschwerdeführer erzielte in den Jahren 1989 bis 1991 Verluste. Aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung gelangte das Finanzamt zur Auffassung, dass mangels Vorlage der Grundaufzeichnungen die erklärten Einspielergebnisse im Schätzungswege um 10 % zu erhöhen... mehr lesen...
Am 31. März 1990 gab der Beschwerdeführer den von ihm betriebenen Kindermodenhandel auf, wobei er bekannt gab, die sich bisher im Betriebsvermögen befindliche Geschäftsausstattung (Ladeneinrichtung und Massivholzregal) mit dem Entnahmewert von 90.000 S werde aufbewahrt, jedoch nicht genutzt. Nach Ausweis der Verwaltungsakten war der Beschwerdeführer bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides weder unternehmerisch tätig, noch hat er die Geschäftsausstattung verkauft. Stri... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind an einer Hausgemeinschaft zu 90 bzw. 10 % beteiligt. Sie haben 1986 eine Altbauvilla mit einem Grundanteil von 1.567 m2 erworben und schlossen als Hausgemeinschaft 1987 einen Mietvertrag mit dem zu 90 % beteiligten Erstbeschwerdeführer über die Wohnung im ersten Stock, im Jahr 1988 mit der Zweitbeschwerdeführerin über die Wohnung im zweiten Stock und zum selben Zeitpunkt mit deren Sohn über die Wohnung im Erdgeschoß von ca. 65 m2 ab. Die Umsatzsteuer wurde fü... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z2;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Es wird bei der Aufgabe eines Betriebes in der Regel ein Eigenverbrauch der Geschäftsausstattung verwirklicht, es sei denn, der Unternehmer erklärt, er werde nach der formalen Einstellung des Betriebes oder nach der Aufgabe der bisher ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit mit dem vorhandenen Betriebsvermögen ande... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;VwRallg; ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob Liebhaberei vorliegt, steht im Bereich des Umsatzsteuerrechtes kein längerer Beobachtungszeitraum zur Verfügung; die Entscheidung, ob Liebhaberei vorliegt, muss sogleich getroffen werden (Hinweis E 19.10.1987, 86/15/0105). Eine Tätigkeit, die bei der "Sofortbeurteilung" Zweifel offen lässt, ob die Ertr... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betreibt das Massage-, Pediküre- und Handpflegegewerbe. Für den Zeitraum 1985 bis 1992 behandelte das Finanzamt ihre Tätigkeit als Liebhaberei. Für das Jahr 1993 forderte das Finanzamt die Beschwerdeführerin zur Einreichung einer Umsatzsteuererklärung auf. Da sie in der Folge keine Abgabenerklärung einreichte, ermittelte das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege und erließ dementsprechend einen Umsatzsteuerbescheid. Die Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: LiebhabereiV 1993 §6;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1972 ist in Zusammenschau mit dem auf die bloße Einnahmenerzielung ausgerichteten § 2 Abs 1 UStG 1972 auch einer solchen Auslegung zugänglich, wie sie mit § 6 der LiebhabereiV 1993 vorgenommen worden is... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Jänner 1996 setzte die Abgabenbehörde erster Instanz die Kommunalsteuer für die an die Dienstnehmer des Beschwerdeführers, eines Vereines nach dem Vereinsgesetz, bezahlten Arbeitslöhne fest. Die Statuten des Beschwerdeführers enthalten u.a. folgende Bestimmungen: "§ 1 Name, Sitz und Aufgaben 1. Der Verband führt den Namen "ÖSTERREICHISCHER VERBAND DER MARKENARTIKELINDUSTRIE (Markenartikelverband)" und hat seinen Sitz in Wien. 2. Seine Tätigkeit ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Mai 1995 schrieb die kommunale Abgabenbehörde erster Instanz der Beschwerdeführerin, einem Verein nach dem Vereinsgesetz, Kommunalsteuer (samt Säumniszuschlag) für die von ihr gewährten Arbeitslöhne vor. Bei einer amtlichen Überprüfung am 19. April 1995 sei festgestellt worden, daß die gesamte Tätigkeit der Beschwerdeführerin als unternehmerisch anzusehen sei und daher alle Lohnzahlungen unter die Abgabepflicht fielen. Die Satzung der Beschwerdeführerin enthä... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Fehlen der im UStG zur Beschreibung des Steuergegenstandes notwendigen Definition im § 1 Abs 1 Z 1 UStG, wonach der Umsatzsteuer ua Lieferungen und sonstige Leistungen unterliegen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, kann nicht geschlossen werden, dass der Rechtsprechung (und Lehre) zur unternehmerischen Tätigkeit ("unternehmerischer Bereich - nichtunternehmerischer Bereich") von Vereinen für den Bereich der Kommunalsteuer... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs2;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §2 Abs1;UStG 1994 §4 Abs1;VereinsG 1951; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0089 E 17. März 1999 RS 7
(hier nur erster, zweiter und letzter Satz) Stammrechtssatz Fördert e... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs2;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1;VereinsG 1951;
Rechtssatz: Steuerfreiheit ist nur bei Erfüllung einer Gemeinschaftsaufgabe gegeben, die allen Mitgliedern zugute kommt und sich nicht als besondere Leistung gegenüber den einzelnen Mitgliede... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs2;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §2 Abs1;UStG 1994 §4 Abs1;VereinsG 1951; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1999/03/17 97/13/0089 4 Stammrechtssatz Das Abstellen auf die konkrete Gegenleistung zur Erfüllu... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Abstellen auf die konkrete Gegenleistung zur Erfüllung der unternehmerischen Tätigkeit iSd § 3 Abs 1 KommStG 1993 ergibt sich eindeutig aus den gesetzlichen Materialien zu dieser Gesetzesbestimmung. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (1238 Blg NR 18te GP) ist ein Verein nicht unternehmerisch tätig, so weit er echte Mitgliedsbeiträge erhält. Dies sind solche Beiträge, welche die Mitglieder lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder nach den Satzungen zu entricht... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs2;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §2 Abs1;UStG 1994 §4 Abs1;VereinsG 1951;
Rechtssatz: Besteht die Tätigkeit eines Vereines gerade in der Erbringung von Leistungen gegenüber den Mitgliedern (Bereitstellung von... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs2;UStG 1972 §2 Abs1;VereinsG 1951;
Rechtssatz: Für den Bereich der Kommunalsteuer umfasst der betriebliche (unternehmerische) Bereich eines Vereines alle im Rahmen eines Leistungsaustausches nachhaltig ausgeübten Tätigkeiten, während der außerbetriebliche (nicht un... mehr lesen...
Rechtssatz: Fördert eine Personenvereinigung die wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder, gilt die - widerlegbare - Vermutung, dass die Beitragsleistungen nicht die Eigenschaft von echten Mitgliedsbeiträgen haben. Diese Vermutung geht dahin, dass die Beitragsleistungen nicht bloß Ausfluss der Mitgliedschaft sind, sondern Gegenleistung für die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder durch die Personenvereinigung (Hinweis E 26.1.1993, 89/14/0234; E 28.4.1993, 90/13/0245). Das Mitglied erw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs2;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1994 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1999/03/17 97/13/0089 2 Stammrechtssatz Bereits die Formulierung "Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen" in § 3 Abs 1 zweiter Satz KommStG 1993 deutet auf ein Gegenleistungsverhältnis hin. ... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs2;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §2 Abs1;UStG 1994 §4 Abs1;VereinsG 1951; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1999/03/17 97/13/0089 3 Stammrechtssatz Aus dem Fehlen der im UStG zur Beschreibung des Steuerge... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs2;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §2 Abs1;UStG 1994 §4 Abs1;VereinsG 1951;
Rechtssatz: Der Umstand, dass eine Vereinigung an ihre Mitglieder dem Wert nach gleiche Leistungen gegen verschieden hoch bemessene Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Bereits die Formulierung "Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen" in § 3 Abs 1 zweiter Satz KommStG 1993 deutet auf ein Gegenleistungsverhältnis hin. Im RIS seit 21.02.2002 mehr lesen...