Mit Kundmachungen der Wahlkommission für die Wahl der Zentralpersonalvertretung I und der Dienststellenpersonalvertretungen der Landeshauptstadt Innsbruck vom 27. März 2003 wurde gemäß § 29 Abs. 1 der Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung, LGBl. Nr. 25/1991 i.d.F. LGBl. Nr. 47/1994 (GPVWO), für die Zentralpersonalvertretung I sowie (u.a.) für die Dienststellenpersonalvertretungen 1, 3 und 5 das Ergebnis der am 24., 25. und 26. März 2003 abgehaltenen Personalvertretungswahlen der Lan... mehr lesen...
Index: L20017 Personalvertretung Tirol10/07 Verfassungsgerichtshof
Norm: GdPVG Tir 1990 §32 Abs2;VerfGG 1953 §70 Abs1;
Rechtssatz: Für die Anwendung der Bestimmung des § 32 Abs. 2 zweiter Satz Tir GdPVG 1990 ist die Auslegung der weitgehend wortgleichen Bestimmung des § 70 Abs. 1 VerfGG (wonach der Wahlanfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof stattzugeben ist, "wenn die behauptete Rechtswidrigkeit des Wahlverfahr... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurden gemäß § 32 Abs. 2 des Tiroler Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes die Innsbrucker Personalvertretungswahl 2003 im Umfang der Wahlen in die Zentralpersonalvertretung I und die Dienststellenpersonalvertretungen 1, 3 und 5 beginnend mit der Prüfung der eingebrachten Wahlvorschläge für ungültig erklärt. Die beschwerdeführende Partei bringt zu ihrem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebende... mehr lesen...
Index: L20017 Personalvertretung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: GdPVG Tir 1990 §10 Abs4;GdPVG Tir 1990 §32 Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Ungültigerklärung der Innsbrucker Personalvertretungswahl 2003 im Umfang der Wahlen in die Zentralpersonalvertretung I und die Dienststellenpersonalvertretungen 1, 3 und 5 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurden gemäß § 32 Abs. 2 des Tiroler Gemeinde-Pers... mehr lesen...