Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Wolfgang Dorner und Mag.Karl Dirschmied als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei ***** F***** E*****, ÖBB-Beamter, ***** vertreten durch ***** Rechtsan... mehr lesen...
Norm: PVG §1 Abs2
Rechtssatz: Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage müßte die in Aussicht gestellte bundesgesetzliche Regelung der Personalvertretung im Bereich der ÖBB im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz (Art 7 B - VG), soweit nicht in diesem Bereich besondere Verhältnisse bestehen, mit den Bestimmungen des PVG übereinstimmen (208 BlgNr 11 GP, 15). ein solches Gesetz steht aber noch aus; die betriebsverfassungsrechtlichen Normen de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit längerem bei der beklagten Partei beschäftigt. Mit Dienstanweisung Nr. 40 vom 1. März 1989 ordnete die beklagte Partei für den 29. und 30. November 1989 eine Wahl der Personalvertretung im Sinne der Wahlordnung zu § 9 der Personalvertretungsvorschrift an. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß die Personalvertretungsvorschrift und die Wahlordnung zur Personalvertretungsvorschrift der beklagten Partei in der derz... mehr lesen...
Norm: ArbVG §33 Abs2 Z3PVG §1 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 33 Abs 2 Z 3 ArbVG und des § 1 Abs 2 PVG greifen weder in die Rechtssphäre eines Dienstnehmers der ÖBB unmittelbar ein noch beeinträchtigen sie diese aktuell. Entscheidungstexte 9 ObA 76/91 Entscheidungstext OGH 10.07.1991 9 ObA 76/91 Schlagworte SW: Arbeitnehmer ... mehr lesen...