Der Beschwerdeführer erzielt seit Februar 1992 als Vorstandsdirektor der B AG Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Für das Streitjahr 1995 machte er im Wege einer Arbeitnehmerveranlagung u.a. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer am Familienwohnsitz in Oberösterreich sowie die Betriebskosten für eine Garconniere in Wien, B. Gasse 34/I/22, aus dem Titel der beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend. Weiters beantragte er, infolge d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §55 Abs2;
Rechtssatz: Wie sich aus dem Gesetzeswortlaut klar ergibt, ist jenes Finanzamt zuständig, in dessen Bereich sich der Abgabepflichtige vorwiegend aufhält, das heißt die körperliche Anwesenheit in höherem Maße gegeben ist. Dieser Ort kann, muss aber nicht mit dem Mittelpunkt der Lebensinteressen zusammenfallen (Hinweis Stoll, BAO, Band I, S. 6... mehr lesen...
In ihrer an das Finanzamt für den 1. Bezirk in Wien (unter Hinweis auf ihren Sitz in Wien 1.) gerichteten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften für das Jahr 1986 erklärte die "W-GesmbH & Co KG, Serie X" (im folgenden: KG) Verluste aus Vermietung und Verpachtung von S 124,344.083,--. Eine Bezeichnung der vermieteten bzw. verpachteten Liegenschaften oder sonstige Angaben über die Art der Erzielung von Einkünften enthielt die Erklärung nicht. In einer Beilage zur Erkläru... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1 litd;BAO §53 Abs1 lita;BAO §53 Abs1 litb;BAO §54 Abs1 litb;BAO §54 Abs2;BAO §55 Abs1;BAO §55 Abs2;FinStrG §58 Abs1 litf;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Zuständigkeit zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, wenn die Einkünfte einheitlich und gesondert festgestellt worden sind. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der verheiratet ist und eine im Jahr 1969 geborene Tochter hat, arbeitet seit 1. Oktober 1985 als Dienstnehmer (Prokurist) der Firma B. in L. Der Familienwohnsitz des Beschwerdeführers befand sich stets in W. Nach einer anderen Unterkunft in der Umgebung von L. mietete der Beschwerdeführer mit Vertrag vom 10. Dezember 1987 ab dem 1. Februar 1988 eine Wohnung in der Größe von 80 m2 in G. Die Mietvertragsdauer war mit drei Jahren vereinbart, dem Beschwerdeführer st... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26;BAO §55 Abs2;
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, das Wohnsitzfinanzamt bestimme sich nach jenem von mehreren Wohnsitzen, welcher (voraussichtlich) in ferner Zukunft beibehalten werde, entspricht nicht dem § 55 Abs 2 BAO. Hält sich ein Abgabepflichtiger während der gesamten Arbeitswoche am Wohnsitz A auf und verbringt er nur die Wochenenden am Wohnsitz... mehr lesen...