1 Mit Abtretungsvertrag vom 9. März 2009 veräußerte die Mitbeteiligte ihre 51%ige Beteiligung an der E GmbH an die R GmbH. Der Kaufpreis von 473.181,80 € sollte laut Zahlungsvereinbarung mit einem Betrag von 20.000 € an die Mitbeteiligte und mit einem Betrag von 453.181,80 € an ihren Alleingesellschafter ausbezahlt werden, welchem die Mitbeteiligte die Forderung zediert hatte. 2 Im Jahresabschluss der Mitbeteiligten für das Jahr 2009 wurden 20.000 € als Veräußerungserlös... mehr lesen...
1 Mit Abtretungsvertrag vom 9. März 2009 veräußerte die Mitbeteiligte ihre 51%ige Beteiligung an der E GmbH an die R GmbH. Der Kaufpreis von 473.181,80 € sollte laut Zahlungsvereinbarung mit einem Betrag von 20.000 € an die Mitbeteiligte und mit einem Betrag von 453.181,80 € an ihren Alleingesellschafter ausbezahlt werden, welchem die Mitbeteiligte die Forderung zediert hatte. 2 Im Jahresabschluss der Mitbeteiligten für das Jahr 2009 wurden 20.000 € als Veräußerungserlös... mehr lesen...
1 In einer Beilage zur Körperschaftsteuererklärung 2010 vom 6. Mai 2011 machte die Revisionswerberin u.a. eine Forschungsprämie in Höhe von 2.728.244,32 € geltend. Am 13. Mai 2011 (mit Wirksamkeit vom 11. Mai 2011) wurde dieser Betrag am Abgabenkonto der Revisionswerberin gutgeschrieben. 2 Am 14. November 2016 begann bei der Revisionswerberin eine Außenprüfung, die u.a. die Forschungsprämie 2010 betraf. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung anlässlich der Auße... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §4 Abs2 Z2EStG 1988 §108c Abs1EStG 1988 §108c Abs3EStG 1988 §4 Abs4
Rechtssatz: Der Abgabenanspruch für die Einkommensteuer entsteht - für die zu veranlagende Abgabe - mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird (§ 4 Abs. 2 Z 2 BAO), unabhängig davon, ob im Rahmen dieses Veranlagungsver... mehr lesen...
1 Mit Notariatsakt vom 11. Dezember 2008 wurde nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts von einer Körperschaft ihr Hotelbetrieb mit Einbringungsvertrag vom 11. Dezember 2008 in die neugegründete revisionswerbende GmbH unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Art. III UmgrStG zum Einbringungsstichtag 31. März 2008 eingebracht. 2 In der am 28. August 2009 eingereichten Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2008 machte die Revisionswerberin einen Verlustabzug von... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob lt. Beilage zur Körperschaftsteuererklärung 2000 "anrechenbare inländische Kapitalertragsteuern" von 32.510 S (das sind 25 % eines - als steuerfrei - erklärten "Beteiligungsertrages" gemäß § 10 KStG 1988 der P. GmbH in Höhe von 130.041 S) auf die sich für dieses Jahr ergebende Körperschaftsteuerschuld der Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 3 KStG 1988 iVm § 46 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 anzurechnen sind. Die Versagung der begehrten Anrechnung begründete da... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob lt. Beilage zur Körperschaftsteuererklärung 2000 "anrechenbare inländische Kapitalertragsteuern" von 32.510 S (das sind 25 % eines - als steuerfrei - erklärten "Beteiligungsertrages" gemäß § 10 KStG 1988 der P. GmbH in Höhe von 130.041 S) auf die sich für dieses Jahr ergebende Körperschaftsteuerschuld der Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 3 KStG 1988 iVm § 46 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 anzurechnen sind. Die Versagung der begehrten Anrechnung begründete da... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §4 Abs2 lita Z3;EStG 1988 §19;EStG 1988 §46 Abs1 Z2;EStG 1988 §95 Abs4;
Rechtssatz: Die Regelungen des § 95 Abs. 4 EStG 1988 über den Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge (wobei etwa bei Auszahlungen/Ausschüttungen aus Substanzgenussrechten, die keiner Beschlussfassung bedürfen, der Zuflusszeitpunkt nach Ma... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §4 Abs2 lita Z3;EStG 1988 §19;EStG 1988 §46 Abs1 Z2;EStG 1988 §95 Abs4;
Rechtssatz: Die Regelungen des § 95 Abs. 4 EStG 1988 über den Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge (wobei etwa bei Auszahlungen/Ausschüttungen aus Substanzgenussrechten, die keiner Beschlussfassung bedürfen, der Zuflusszeitpunkt nach Ma... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 20. November 2003 ordnete das Finanzamt die Sicherstellung von Einkommensteuer 1994 (EUR 2.300,--), 1995 (EUR 59.100,--) und 1996 (EUR 212.700,--) in das Vermögen des Beschwerdeführers an. Weiters wurde ausgesprochen, dass die Hinterlegung eines Betrages von EUR 274.100,-- bewirke, dass Maßnahmen zur Vollziehung des Sicherstellungsauftrages unterbleiben und bereits vollzogene Sicherstellungsmaßnahmen aufgehoben würden. Zur Begründung: wurde im Besche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0070 E 25. September 2002 RS 2
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Es trifft zu, dass ein Sicherstellungsbescheid kein abschließender Sachbescheid im Sinne des § 183 Abs 4 BAO ist, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", welche dazu ... mehr lesen...
Mit Antrag vom 1. Oktober 2001 begehrte der Beschwerdeführer die Rückzahlung eines nach "Buchungsmitteilung Nr. 3" seit 6. August 2001 bestehenden "Einkommensteuerguthabens" in Höhe von S 59.256,--. Mit Bescheid vom 5. November 2001 wies das Finanzamt den Antrag mit der Begründung: ab, dass es sich bei dem angeforderten Guthaben um eine "Konkursgutschrift" handle, welche mit Konkursforderungen aus Umsatzsteuer 1991 und 1992 gegenverrechnet worden sei. In einer dagegen erhoben... mehr lesen...
Mit Antrag vom 1. Oktober 2001 begehrte der Beschwerdeführer die Rückzahlung eines nach "Buchungsmitteilung Nr. 3" seit 6. August 2001 bestehenden "Einkommensteuerguthabens" in Höhe von S 59.256,--. Mit Bescheid vom 5. November 2001 wies das Finanzamt den Antrag mit der Begründung: ab, dass es sich bei dem angeforderten Guthaben um eine "Konkursgutschrift" handle, welche mit Konkursforderungen aus Umsatzsteuer 1991 und 1992 gegenverrechnet worden sei. In einer dagegen erhoben... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs1;BAO §4 Abs2 Z2;KO §181;
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs. 2 Z. 2 BAO entsteht der Abgabenanspruch bei der zu veranlagenden Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird (gegenständlich somit mit Ablauf des Jahres 2000). Das Schuldenregulierungsverfahren, auf welches sich der Abgabepflich... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs1;BAO §4 Abs2 Z2;KO §181;
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs. 2 Z. 2 BAO entsteht der Abgabenanspruch bei der zu veranlagenden Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird (gegenständlich somit mit Ablauf des Jahres 2000). Das Schuldenregulierungsverfahren, auf welches sich der Abgabepflich... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 17. Oktober 1994 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung näher bezeichneter Beträge an Einkommensteuer für 1985 bis 1992 und an Gewerbesteuer für 1985 bis 1988, 1991 und 1992 im Gesamtausmaß von S 679.800,-- an. Zur Begründung: führte das Finanzamt an, dass der dringende Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sei, dass der Beschwerdeführer seine Geschäfte über eine Briefkastenf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs2;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass ein Sicherstellungsbescheid kein abschließender Sachbescheid im Sinne des § 183 Abs 4 BAO ist, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", welche dazu dient, selbst vor Feststellung der genauen Höhe der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahm... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1998 mit der Begründung: ab, zwar mindere die ihm für seine drei Kinder obliegende Unterhaltsverpflichtung seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Nichtsdestoweniger könne der als Unterhalt geltend gemachte Betrag auf Grund der Bestimmungen des § 34 Abs 7 Z 1 und 2 EStG 1988 idF BGBl Nr 818/1993 steuerlich nicht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1998 mit der Begründung: ab, zwar mindere die ihm für seine drei Kinder obliegende Unterhaltsverpflichtung seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Nichtsdestoweniger könne der als Unterhalt geltend gemachte Betrag auf Grund der Bestimmungen des § 34 Abs 7 Z 1 und 2 EStG 1988 idF BGBl Nr 818/1993 steuerlich nicht... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §4 Abs2 lita Z2;B-VG Art140 Abs7;EStG 1988 §34 Abs7 Z1 idF 1993/818;EStG 1988 §34 Abs7 Z2 idF 1993/818; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/15/0223 E 5. April 2001
Rechtssatz: Aus § 4 Abs 2 lit a Z 2 BAO ergibt sich, dass der Tatbestand (Entstehen de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §4 Abs2 lita Z2;B-VG Art140 Abs7;EStG 1988 §34 Abs7 Z1 idF 1993/818;EStG 1988 §34 Abs7 Z2 idF 1993/818; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/15/0223 E 5. April 2001
Rechtssatz: Aus § 4 Abs 2 lit a Z 2 BAO ergibt sich, dass der Tatbestand (Entstehen de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Aktiengesellschaft, zu deren Unternehmensgegenstand die industrielle Herstellung von Zellstoff und Papier gehört. Mit Vertrag vom 22. und 24. Mai 1984 hat sich die A-Treuhand-GmbH als stille Gesellschafterin am Unternehmen der Beschwerdeführerin beteiligt, wobei vereinbart wurde, daß die stille Gesellschafterin am Gewinn und Verlust des Unternehmens des Geschäftsherren ab Beginn des Jahres 1984 beteiligt ist. Aus steuerlicher Sicht ist die Gesellsc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §4 Abs2;GewStG §1 Abs2;
Rechtssatz: Erlangt eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt die Stellung eines Mitunternehmers, so können ihr erst die ab diesem Zeitpunkt verwirklichten Geschäftsfälle als Einzelbestandteile des Gewinnes bzw Verlustes (anteilig) zugerechnet werden. European Case L... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §4 Abs2;EStG 1988 §2;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, der den Einkunftstatbestand erfüllt; diese Tatbestandsverwirklichung erfolgt - hinsichtlich der einzelnen Geschäftsfälle - kontinuierlich während des laufenden Jahres. Unabhängig davon, dass der Abgabenanspruch gem § 4 Abs 2 BAO... mehr lesen...
Am Stammkapital der Beschwerdeführerin ist die E zu 100 % beteiligt. Zwischen der Beschwerdeführerin und der E besteht für den Bereich der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer ein Organschaftsverhältnis dergestalt, daß die Beschwerdeführerin Organgesellschaft der E und diese Organträgerin (ua) der Beschwerdeführerin ist. Die Beschwerdeführerin ermittelt ihren Gewinn jeweils zum 31. Oktober eines Jahres, die E jeweils zum 31. Dezember eines Jahres. Für die Jahre 1988 und 1989 bildete di... mehr lesen...
Am Stammkapital der Beschwerdeführerin ist die E zu 100 % beteiligt. Zwischen der Beschwerdeführerin und der E besteht für den Bereich der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer ein Organschaftsverhältnis dergestalt, daß die Beschwerdeführerin Organgesellschaft der E und diese Organträgerin (ua) der Beschwerdeführerin ist. Die Beschwerdeführerin ermittelt ihren Gewinn jeweils zum 31. Oktober eines Jahres, die E jeweils zum 31. Dezember eines Jahres. Für die Jahre 1988 und 1989 bildete di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §4 Abs2 litc;BewG 1955 §64 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0046 E 30. September 1998
Rechtssatz: Ungeachtet des Umstandes, daß der Abgabenanspruch bei der Vermögensteuer und (als sonstige, jährlich wiederkehrend zu entrichtende Abgabe dem Erbschaftssteueräquivalent gem § 4 Abs 2 lit c BAO mit Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §4 Abs2 lita Z2;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §65 Abs3;GewStG §1 Abs2 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0046 E 30. September 1998
Rechtssatz: Bei Ermittlung des Einheitswertes als Grundlage der Vermögenssteuer und des Erbschaftssteueräquivalentes ist die Haftungs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §4 Abs2 lita Z2;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §65 Abs3;GewStG §1 Abs2 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0046 E 30. September 1998
Rechtssatz: Bei Ermittlung des Einheitswertes als Grundlage der Vermögenssteuer und des Erbschaftssteueräquivalentes ist die Haftungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1995 Dienstnehmer der K GenmbH, über deren Vermögen am 5. April 1995 das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde. Nach einer Vereinbarung von Vertretern der K GenmbH, deren Hausbank, des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds und der Arbeiterkammer finanzierte die Hausbank die den Dienstnehmern für März 1995 bis Juli 1995 jeweils gebührenden Bezüge in der Weise vor, daß sie aus eigenen Mitteln Zahlungen in Höhe der Löhne und Gehälter nach Anwendung des Einkommenste... mehr lesen...