Entscheidungen zu § 246 Abs. 2 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1994/8/12 92/14/0063

Mit Bescheid vom 18. Juli 1990 lehnte das Finanzamt gemäß § 84 Abs 1 BAO HS als Bevollmächtigter des Beschwerdeführers ab (in der Folge: Ablehnungsbescheid) und setzte den Beschwerdeführer als Vollmachtgeber gleichzeitig von der Ablehnung in Kenntnis. Strittig ist, ob der Beschwerdeführer berechtigt ist, gegen den Ablehnungsbescheid eine Berufung zu erheben, weil auch er Parteistellung im Ablehnungsverfahren besitzt (Ansicht des Beschwerdeführers), oder ob die vom Beschwerdeführer... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.08.1994

RS Vwgh 1994/8/12 92/14/0063

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;BAO §246 Abs1;BAO §246 Abs2;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Gegen Personen, die nicht als Bescheidadressaten genannt sind, vermag ein Bescheid nur in den gesetzlich genannten Ausnahmefällen Wirkungen zu entfalten (Hinweis: Stoll, Bundesabgaben... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.08.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/14 93/14/0130

Im Zuge eines gegen die Beschuldigten GW und HW durchgeführten Finanzstrafverfahrens wurde festgestellt, daß Geschäftsbeziehungen zur nunmehrigen Beschwerdeführerin in Liechtenstein bestanden. Es ergab sich der Verdacht, daß die über die Beschwerdeführerin durchgeführten Geschäfte zumindest teilweise nicht dieser, sondern Unternehmen des Beschuldigten GW zuzurechnen wären. Die Abwicklung dieser Geschäfte erfolgte über ein Konto der Beschwerdeführerin bei der X-Bank. Auch die weitere D... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.1993

RS Vwgh 1993/12/14 93/14/0130

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §246 Abs2;FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §89 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/14/0160
Rechtssatz: Im Fall einer Beschlagnahme gemäß § 89 Abs 1 FinStrG von Bankunterlagen ist am Verfahren gemäß § 89 Abs 5 FinStrG nur die Bank als zur Verschwiegenheit Verpflichteter bet... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1993

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