Mit einem mit 1. September 2008 datierten Schriftsatz brachte der Beschwerdeführer beim Verfassungsgerichtshof am 13. Oktober 2008 einen Antrag auf Wahlanfechtung verknüpft mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ein. Der Verfassungsgerichtshof wies mit Beschluss vom 23. Februar 2009 die Wahlanfechtung zurück und den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe als unbegründet ab. Da der Beschwerdeführer die Entrichtung der Gebühr nach § 17a VfGG dem Verfassungsgerichtshof ni... mehr lesen...
Mit einem an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Salzburg gerichteten Schriftsatz vom 23. Dezember 1997 beantragte die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin (eine Transportunternehmerin) die Rückerstattung der Eingabengebühren für die in den Jahren 1992 bis 1997 eingebrachten Anträge um die Vergabe von Kontingenterlaubnissen. Sie beantragte, die Gebühren für die erteilten Kontingenterlaubnisse gemäß § 203 BAO festzusetzen und die zu viel bezahlten Gebühren gemäß § 241 Abs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §203;BAO §241 Abs2;BAO §241 Abs3;GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0297 E 30. März 2000 RS 2 Stammrechtssatz Der Sachverhalt, dass die Entrichtung der Abgabe durch die Verwendung von Stempelmarken erfolgt ist, eine Abgabenschuld aber tatsächlich (hier: auf Grund der in B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §203;BAO §241 Abs2;BAO §241 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0297 E 30. März 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Auffassung, für den Fall von "zu Unrecht eingeforderten Stempelmarken" sei ein Bescheid gem § 203 BAO zu erlassen, kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Nach dem nicht weiter auslegbaren deutlichen Wortlaut des Gesetzes ist hinsicht... mehr lesen...
Mit einem an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien gerichteten Schriftsatz vom 28. August 1996 beantragte der Beschwerdeführer (ein Transportunternehmer) die Rückerstattung der Eingabengebühren für die in den Jahren 1991 bis 1995 mündlich eingebrachten Anträge um die Vergabe von Kontingenterlaubnissen. Der Beschwerdeführer beantragte, die Gebühren für die erteilten Kontingenterlaubnisse gemäß § 203 BAO festzusetzen und die zu viel bezahlten Gebühren gemäß § 241 Abs 2 BAO ... mehr lesen...
Mit einem an die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich gerichteten Schriftsatz vom 29. Dezember 1997 beantragte die beschwerdeführende Speditions- und Transport-GmbH die Rückerstattung der Eingabengebühren für die in den Jahren 1992 bis 1996 eingebrachten Anträge um die Vergabe von Kontingenterlaubnissen. Die entrichteten Eingabengebühren waren nach Jahren und Ländern aufgegliedert. Eine Ausfertigung dieses Schriftsatzes wurde dem Finanzamt Braunau am Inn übermittelt. Der Rückersta... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §203;BAO §207 Abs2 idF 1998/I/009;BAO §241 Abs2;BAO §241 Abs3;
Rechtssatz: Dagegen, dass die Fristen zur Erlassung von Bescheiden nach § 203 BAO und solchen nach § 241 Abs 2 BAO unterschiedlich geregelt waren - vgl zur nunmehrigen Rechtslage § 207 Abs 2 BAO idF des Bundesgesetzes BGBl I Nr 9/1998, wonach die Verjährungsfrist bei den festen Stempelgebü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §203;BAO §241 Abs2;BAO §241 Abs3;GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z6;
Rechtssatz: Der Sachverhalt, dass die Entrichtung der Abgabe durch die Verwendung von Stempelmarken erfolgt ist, eine Abgabenschuld aber tatsächlich (hier: auf Grund der in Betracht kommenden Befreiungsbestimmung des § 14 TP 6 Abs. 5 Z 6 GebG,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §203;BAO §241 Abs2;BAO §241 Abs3;StMG §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Auffassung, für den Fall von "zu Unrecht eingeforderten Stempelmarken" sei ein Bescheid gem § 203 BAO zu erlassen, kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Nach dem nicht weiter auslegbaren deutlichen Wortlaut des Gesetzes ist hinsichtlich v... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer überreichte am 19. Dezember 1995 ein Schreiben an die Bundespolizeidirektion Wien, in dem unter anderem ausgeführt wurde: "Es liegt daher der begründete Verdacht nahe, daß der Beamte R geistig nicht mehr in der Lage ist, die volle Tragweite seines Handelns abzuschätzen und sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten. Es wird daher beantragt, den Beamten R beschei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §241 Abs2;GebG 1957 §3 Abs2;GebG 1957 §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist die Entstehung der Gebührenschuld zweifelhaft, so kann die objektive Rechtsfolge der Gebührenerhöhung dadurch vermieden werden, daß die feste Gebühr zunächst in Stempelmarken entrichtet wird (vgl § 3 Abs 2 GebG), sodann aber die Rechtmäßigk... mehr lesen...
Im Zuge einer vom 10. Februar 1989 datierten und am 13. Februar 1989 bei der Erstbehörde eingelangten, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien vom 12. Jänner 1988 erhobenen Berufung (welche Angelegenheit Gegenstand des hg. Verfahrens 90/15/0069 war und mit hg. Erkenntnis vom 26. November 1990 entschieden wurde) stellte die Beschwerdeführerin Anträge auf Rückzahlung einerseits eines behaupteten "Guthabens" von S 130,--, betreffend zuviel entrichtete ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239;BAO §241 Abs2;BAO §241 Abs3;
Rechtssatz: Eine Argumentation aus der für Guthaben iSd § 215 Abs 4 BAO geltenden Regel des § 239 BAO in Fällen des § 241 Abs 2 BAO ist verfehlt, weil sie der Bestimmung des § 241 Abs 3 BAO jeglichen Anwendungsbereich nehmen würde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §239 Abs1;BAO §241 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 241 Abs 2 BAO ist - anders als z.B. bei einem Antrag gem § 239 Abs 1 BAO - auch derjenige, der eine Abgabe zu Unrecht entrichtete, ohne Abgabenschuldner oder für die Abgabenschuld Haftender zu sein, zur Antragstellung berechtigt. (Hinweis auf E 30.11.1964, 1147/64, VwSlg 3189 F/1964). ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles wird auf die Ausführungen im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 6. Juli 1983, Zl. 83/17/0066, verwiesen. Dieses Erkenntnis wurde der Abgabenberufungskommission der Bundeshauptstadt Wien (in der Folge: belangte Behörde) am 24. August 1983 zugestellt. Da die belangte Behörde innerhalb der in § 27 VwGG 1965 genannten Frist über die Berufung der Beschwerdeführerin nicht neuerdings entschieden hat und von der belangten Behörde auch innerha... mehr lesen...
Index: Parkgebühren - WienL34009 Abgabenordnung WienL37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §241 Abs2 implizitBAO §311 Abs1 implizitLAO Wr 1962 §187 Abs2ParkSchV Wr 1975 §2 Abs2 Beachte Vorgeschichte:83/17/0066 E 06.07.1983;
Rechtssatz: Wird der Parkschein nicht gemäß § 2 Abs 2 VO der Wr Landesregierung vom 21.1.1975, LGBl für Wie... mehr lesen...
Index: Parkgebühren - WienL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §241 Abs2 implizitBAO §311 Abs1 implizitLAO Wr 1962 §187 Abs2LAO Wr 1962 §243 Abs1 Beachte Vorgeschichte:83/17/0066 E 06.07.1983;
Rechtssatz: Im Hinblick auf § 243 Abs 2 LAO Wr ist über einen Rückzahlungsantrag gemäß § 187 Abs 2 LAO Wr mit Bescheid abzusprechen, und zwar nicht nur insoweit, als... mehr lesen...