Die beschwerdeführende Partei begehrte mit ihrem Antrag vom 5. März 1992 (eingelangt beim Finanzamt für Körperschaften am 9. März 1992) die Festsetzung des Steuermessbetrages für die Lohnsummensteuer der Jahre 1990 und 1991 der ÖMV AG. Sie führte näher aus, zu klären sei die Rechtsfrage, ob das Betriebsareal in ihrem Gemeindegebiet eine Betriebsstätte sei oder ob es sich dabei um den Teil einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte handle. Das Finanzamt habe die Meinung vertreten, das... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §1 lita;BAO §161;BAO §183 Abs4;BAO §196 Abs2;GewStG §30;GewStG §34 Abs2;
Rechtssatz: Der Steuermessbetrag ist gem § 34 Abs 2 GewStG nach Maßgabe der Einigung zu zerlegen, wenn sich die Gemeinden mit dem Steuerschuldner über die Zerlegung einigen. Sofern eine vorrangig heranzuziehende Einigung der beteiligten Gemei... mehr lesen...