Entscheidungen zu § 177 Abs. 2 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/28 2001/17/0143

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Finanzlandesdirektion für Salzburg. Der Aktenlage zufolge ist der Beschwerdeführer überdies allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger für die Schätzung von Liegenschaften. Im Zuge eines bei der belangten Behörde anhängigen Berufungsverfahrens wegen Grunderwerbssteuer erging seitens der belangten Behörde am 27. August 1993 eine "An die Geschäftsabteilung 8 im H... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.01.2002

RS Vwgh 2002/1/28 2001/17/0143

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §177 Abs1;BAO §177 Abs2;BAO §181; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/17/0144
Rechtssatz: Der in § 181 umschriebene Gebührenanspruch steht für eine Tätigkeit als Sachverständiger im Sinne der BAO zu. Unter einem solchen Sachverständigen ist, bezogen auf eine konkrete Gutachtertätigkeit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1990/8/27 89/15/0149

Gestützt auf die Ergebnisse einer abgabenbehördlichen Prüfung erkannte das Finanzamt in einem Gesellschaftsteuerbescheid Gesellschafterzuschüssen an die Beschwerdeführerin nur zum Teil den ermäßigten Steuersatz gemäß § 9 Abs. 2 Z. 1 des Kapitalverkehrsteuergesetzes (KVG) zu. In der deswegen erhobenen Berufung legte die Beschwerdeführerin dar, daß die Gesellschafterzuschüsse zur Gänze nach der zitierten Gesetzesstelle begünstigt wären, wenn der Berechnung der Verlustabdeckung nicht der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.08.1990

RS Vwgh 1990/8/27 89/15/0149

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §177 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 575;
Rechtssatz: AusfzF, aus welchen Gründen die Auseinandersetzung der belangten Behörde mit einem vorgelegten Gutachten (wenn auch nicht von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen erstellt), das überprüfbare, auf die Er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.1990

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