Norm: BUAG §2 Abs1
Rechtssatz: Reine Produktionstätigkeiten in einer Halle sind vom Anwendungsbereich des BUAG grundsätzlich nicht erfasst. Entscheidungstexte 9 ObA 120/14h Entscheidungstext OGH 27.11.2014 9 ObA 120/14h Beisatz: Hier: (Bloße) Herstellung von Autobahn?Betonpollern ohne Montage durch die Arbeitnehmer der Beklagten. (T1) Eu... mehr lesen...