Auf Grund des Antrags des Beschwerdeführers, ihm die Lenkberechtigung für die Klasse C zu erteilen, erließ die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land den Bescheid vom 19. April 2006, in dem sie Folgendes aussprach: "Die Lenkberechtigung für die Klasse(n) wird Ihnen unter folgenden Auflagen, Befristungen, Auflagen und Bedingungen erteilt: Klassen: ausgestellt: Befristet bis: Einschränkungen: C 19.03.2006 23.02.2007 104 (auf Abruf) Der Behörde ist nach schriftlicher Aufforderung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §5 Abs5;FSG 1997 §8 Abs3 Z2;FSG-GV 1997 §14 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Der Umstand, dass § 14 Abs. 5 FSG-GV 1997 zur gesundheitlichen Eignung ehemals alkohol- oder suchtmittelabhängiger Personen zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 keine Aussage trifft, schließt diese Personen nicht schlechthin vom Erwerb bzw. B... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E07204010001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: 31991L0439 Führerschein-RL Anh3 Z14;EURallg;FSG 1997 §24 Abs1 Z2;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §5 Abs5;FSG 1997 §8 Abs3 Z2;FSG-GV 1997 §14 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der in der Vergangenheit liegende Suchtmittelmissbrauch einer Person vermag im Hinblick darauf, dass d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangen - und vom Beschwerdeführer offensichtlich in der Folge nicht bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts bekämpftem - Bescheid vom 6. November 2003 hatte die belangte Behörde die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für die Klassen B, C, D, E und F durch zeitliche Befristung bis zum 16. Juli 2005 aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt. Mit dem mit 3. Februar 2005 datierten Bescheid sprach die Bundespolizeidirektion Wien aus, dass die dem B... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §5 Abs5;FSG 1997 §8 Abs3 Z2;FSG-GV 1997 §10 Abs3;
Rechtssatz: Dass bei einer ärztlichen Untersuchung ein Blutdruck von 170/104 beim Bf gemessen wurde, vermag ohne Untersuchung der Umstände, die zu diesem Messergebnis führten, nicht von vornherein die Beurteilung des Facharztes für Innere Medizin, der Blutdruck des Bf sei gut eingestellt, zu widerlegen und lässt nicht ... mehr lesen...
Am 1. Februar 2005 (Zustelldatum) erließ die Bundespolizeidirektion Wien einen (mit 27. Jänner 2005 datierten) Bescheid mit folgendem Spruch: "Die Bundespolizeidirektion Wien-Verkehrsamt - schränkt gemäß § 5 Abs. 5 Führerscheingesetz 1997 Ihre am 03.01.2005 unter der Zl. 2420879 von der Bundespolizeidirektion Wien-Verkehrsamt für die Klasse(n) A, B, C, E erteilte Lenkberechtigung unter der Auflage 'Alkoholverbot (Code 05.08)' ein. Einer eventuellen Berufung wird di... mehr lesen...
Der im Jahre 1955 geborene Beschwerdeführer leidet nach der Aktenlage seit rd. 30 Jahren an Diabetes mellitus Typ I unter laufender funktioneller Insulintherapie. Mit Eingabe vom 3. Dezember 2001 beantragte der Beschwerdeführer die "Verlängerung der Gültigkeit der Lenkberechtigung". Der Beschwerdeführer führte in diesem Antrag aus, im Besitz eines von der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis am 9. Februar 1983 für die Klassen A und B ausgestellten Führerscheines zu sein. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z2;FSG 1997 §5 Abs5;FSG 1997 §8 Abs3;FSG-GV 1997;VwGG §34 Abs1 impl;
Rechtssatz: Hat der Bf keine unbefristete Lenkerberechtigung besessen, deren Gültigkeit gemäß § 24 Abs. 1 Z. 2 FSG 1997 durch eine Befristung hätte eingeschränkt werden können, sondern handelt es sich der Sache nach um die neuerliche Erteilung einer (bloß) befrist... mehr lesen...
Der im Jahr 1965 geborene Beschwerdeführer leidet nach der Aktenlage seit 1972 an insulinabhängigem Diabetes mellitus (IDDM). Ihm wurde erstmals am 16. September 1983 eine befristete Lenkberechtigung für die Gruppe B erteilt. In der Folge wurden ihm jeweils über seinen Antrag rechtskräftig weitere befristete Lenkberechtigungen (Verlängerungen) erteilt, zuletzt am 31. Juli 1996 mit Befristung bis 30. Juli 2001. Mit dem am 20. März 2001 bei der Erstbehörde eingelangten Schreiben er... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die Darstellung des Sachverhaltes in dem den Beschwerdeführer betreffenden Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 2002/11/0060, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 26. November 2001, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederausfolgung des Führerscheines mit der Begründung: , die Lenkberechtigung sei gemäß § 27 Abs. 1 Z 1 FSG erloschen, abgewiesen worden war, wegen Re... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z2;FSG 1997 §5 Abs5;FSG 1997 §8 Abs3;FSG-GV 1997; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0137 E 22. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Wurde die unbefristete Lenkberechtigung des Beschwerdeführers mit dem Bescheid der Behörde gemäß § 24 Abs. 1 Z. 2 FSG 1997 auf ein Jahr befristet und stützte die Behörde die nachfolgenden zwei "Befristungen" ebenso auf § 24 Abs.... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §10 Abs4 idF 2002/I/032;FSG 1997 §10 Abs4 Z1 idF 2002/I/032;FSG 1997 §10 Abs4 Z2 idF 2002/I/032;FSG 1997 §10 Abs4 Z3 idF 2002/I/032;FSG 1997 §24 Abs1 Z2 idF 2002/I/032;FSG 1997 §27 Abs1 Z1 idF 2002/I/032;FSG 1997 §5 Abs5 idF 2002/I/032;
Rechtssatz: Eine Lenkerberechtigung erlischt durch Fristablauf (allein) nur dann, wenn die Lenkerberechtigung entweder gemäß § 5 Abs.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §3 Abs1 Z3 idF 2002/I/032;FSG 1997 §5 Abs5 idF 2002/I/032;FSG 1997 §8 Abs3 Z2 idF 2002/I/032;FSG-GV 1997 §11 Abs2 idF 2002/II/016;FSG-GV 1997 §11 idF 2002/II/016;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der (neuerlichen) Erteilung einer befristeten Lenkberechtigung besteht keine allgemeine Notorietät dahi... mehr lesen...
Nach der Mitteilung eines Wachzimmers der Bundespolizeidirektion Graz vom 19. März 1998 wurde der (im Jahr 1933 geborene) Beschwerdeführer am 18. März 1998 vom Polizeiarzt "wegen Selbstgefährlichkeit in das LNKH eingewiesen". Er befand sich dort in stationärer Behandlung bis 23. März 1998. Mit rechtskräftigem Bescheid vom 17. April 1998 forderte die Bundespolizeidirektion Graz den Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 und § 26 Abs. 5 Führerscheingesetz - FSG auf, ein von einem ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z2;FSG 1997 §5 Abs5;FSG 1997 §8 Abs3;FSG-GV 1997;
Rechtssatz: Wurde die unbefristete Lenkberechtigung des Beschwerdeführers mit dem Bescheid der Behörde gemäß § 24 Abs. 1 Z. 2 FSG 1997 auf ein Jahr befristet und stützte die Behörde die nachfolgenden zwei "Befristungen" ebenso auf § 24 Abs. 1 Z. 2 FSG 1997, so handelte es sich in Wahrheit nicht mehr um die auf... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §5 Abs5;FSG 1997 §8 Abs2;FSG 1997 §8 Abs3 Z2;FSG-GV 1997 §2 Abs1;FSG-GV 1997 §2 Abs3;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Die Berechtigung zur Anordnung der Kontrolluntersuchungen (als Bedingung gemäß § 5 Abs. 5 FSG 1997 i.V.m. § 8 Abs. 3 Z. 2 FSG 1997) verbunden mit der Verpflichtung des Betreffenden zur Vorlage der entsprechenden Befunde ergibt sich a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für die Klassen A und B "gemäß § 5 Abs. 5" Führerscheingesetz (FSG) "bis zum 12. Jänner 2001 befristet". In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung.... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §5 Abs5;FSG-GV 1997 §14 Abs5;
Rechtssatz: Die Behörde geht davon aus, dass die von ihrer ärztlichen Amtssachverständigen (gestützt auf ein nervenfachärztliches Gutachten) bei einer bestimmten Person konstatierte PSYCHISCHE GEWÖHNUNG an Cannabis auf in der Vergangenheit liegenden phasenweise intensiveren Konsum zurückzuführen sei. Selbst wenn dies einen gehäuften Missb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beging am 27. Februar 1999 als Lenker eines Pkws eine Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960. Er wurde deshalb rechtskräftig bestraft. Mit rechtskräftigem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 15. März 1999 wurde ihm gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C und G für die Dauer von vier Monaten entzogen. Mit demselben Bescheid wurde gemä... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z2;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §5 Abs5;FSG 1997 §8 Abs3 Z2;
Rechtssatz: § 24 Abs 1 Z 2 FSG 1997 erfasst auch solche Fälle, in denen die gesundheitliche Eignung (§ 3 Abs 1 Z 3 FSG 1997) nicht zur Gänze weggefallen, sondern nur auf ein Maß gesunken ist, das gemäß § 5 Abs 5 FSG 1997 die Erteilung unter entsprechenden Bedingungen, Befristungen... mehr lesen...