Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. März 2007 wurde der Beschwerdeführer einer am 19. November 2005 begangenen Übertretung des § 1 Abs. 3 FSG für schuldig befunden; gemäß § 37 Abs. 2 FSG wurde eine (primäre) Freiheitsstrafe von 21 Tagen verhängt. Gegen diesen Bescheid - und zwar nur in Hinsicht auf die Verhängung dieser Freiheitsstrafe - richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;FSG 1997 §37 Abs2;VStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 37 Abs. 2 FSG 1997 müssen "spezialpräventive"
Gründe: für die Verhängung einer Freiheitsstrafe - sofern die anderen Voraussetzungen vorliegen - vorliegen (Hinweis E 31. Juli 2007, 2007/02/0016). Der Beschwerdeführer wies eine (nicht getilgte) - primäre - Freiheitsstr... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 4. Oktober 2006 zu einer näher angeführten Zeit einen dem polizeilichen Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Zillingtal an einer näher umschriebenen Örtlichkeit auf einer Straße mit öffentlichen Verkehr gelenkt, ohne im Besitz einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse, in die das Kraftfahrzeug falle, gewesen zu sei... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 24. Oktober 2005 zu einer näher angeführten Zeit in Wien an einem näher angeführten Ort ein dem polizeilichen Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, ohne im Besitz einer im Inland gültigen Lenkberechtigung zu sein. Er habe dadurch § 1 Abs. 3 FSG übertreten, weshalb über ihn gemäß § 37 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 erster Satz FSG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;FSG 1997 §37 Abs2;VStG §19;VStG §55 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei Prüfung der Erforderlichkeit der Verhängung einer primären Freiheitsstrafe aus spezialpräventiven Gründen iSd § 37 Abs. 2 FSG 1997 sind getilgte Vorstrafen nicht zu berücksichtigen. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;FSG 1997 §37 Abs2;VStG §19 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Behörde hat bei einer Bestrafung gemäß § 37 Abs. 1 iVm Abs. 2 erster Satz FSG 1997 zu begründen, weshalb bei Berücksichtigung nur einer Geldstrafe bereits die Verhängung einer primären Freiheitsstrafe aus spezialpräventiven ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Dezember 2003 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 26. August 1998 um 20.45 Uhr an einem näher genannten Ort in Wien einen dem Kennzeichen nach näher bestimmten PKW gelenkt, ohne eine gültige Lenkberechtigung zu besitzen, nachdem ihm diese mit Bescheid des Verkehrsamtes der Bundespolizeidirektion Wien vom 30. August 1993 entzogen worden sei. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung na... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. November 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 15. März 1998 1.) um 5.15 Uhr in Wien ... einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung sei, da ihm diese bescheidmäßig unter der Zl. E-495/98 entzogen worden sei, 2.) um 6.00 Uhr in Wien ... die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §37 Abs1;FSG 1997 §37 Abs2;FSG 1997 §41 Abs1;KFG 1967 §64;VwRallg;
Rechtssatz: Dass § 37 Abs. 1 FSG 1997 nur Zuwiderhandeln gegen das FSG 1997, die auf Grund des FSG 1997 erlassenen Verordnungen, Bescheide oder sonstige Anordnungen unter Strafe stellt, ist nicht nur auf Grund seines Wortlautes, sondern auch der Überg... mehr lesen...
Nach Spruchpunkt 1 des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien (kurz: BPD Wien), Bezirkspolizeikommissariat Döbling, vom 11. Dezember 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 19. November 1998 um 08.36 Uhr an einem näher genannten Ort in Wien einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, ohne eine gültige Lenkerberechtigung zu besitzen, weil ihm diese mit Bescheid des Verkehrsamtes der Bundespolizeidirektion Wien vom 30. August 1993 entzogen wo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §58 Abs2;FSG 1997 §37 Abs2;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Dem Besch selbst müssen seine verwaltungsstrafrechtlichen Vormerkungen bekannt sein, sodass die fehlende ergänzende Anführung sämtlicher einschlägiger Verwaltungsstrafen im angefochtenen Bescheid keinen wesentlichen Verfahrensmangel darstellt. Schlagworte Begr... mehr lesen...