Entscheidungen zu § 29 Abs. 4 FSG

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Tirol 2007/11/12 2007/22/2720-1

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 27.02.2007, Zl VK-13146-2006, wurde dem Berufungswerber unter Spruchpunkt I. die Lenkberechtigung für alle Klassen auf die Dauer von sechs Wochen, gerechnet ab 08.01.2007 entzogen. Unter Spruchpunkt III. wurde gemäß § 24 Abs 3 FSG eine Nachschulung angeordnet, wobei die Nachschulung spruchgemäß binnen vier Monaten (gerechnet ab Zustellung des Bescheides) zu absolvieren sei, widrigenfalls die Lenkberechtigung bis zur Befolgung der Anordnu... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 12.11.2007

RS UVS Kärnten 2005/03/31 KUVS-2450/6/2004

Rechtssatz: Hat die Bestrafung wegen Alkoholdelikte bereits zu Entziehungen der Lenkberechtigung im Jahre 2000 auf die Dauer von vier Monaten und im Jahre 2002 auf die Dauer von zwölf Monaten geführt, so ist die nach § 7 Abs. 5 FSG vorzunehmende Wertung durch die Erstinstanz, die sich erkennbar darauf stützte, dass der Berufungswerber bereits im Jahre 2000 und 2002 zweimal wegen Alkoholdelikten bestraft worden war, rechtskonform. Im Hinblick auf das einschlägige Verhalten des Berufungswerb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 31.03.2005

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