Mit Bescheid vom 28. Mai 2001 entzog die Bezirkshauptmannschaft Bregenz der Beschwerdeführerin die Lenkberechtigung für die Gruppe B, gerechnet ab dem 23. April 2001, für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung. Gestützt wurde diese Entscheidung auf ein Gutachten des medizinischen Amtssachverständigen der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 23. Jänner 2001 sowie die von diesem verwertete verkehrspsychologische Stellungnahme einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle vom 17.... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §28 Abs2;
Rechtssatz: § 28 Abs. 2 FSG 1997 ist dahin zu verstehen, dass die Führerscheinbehörde, so sie begründete Bedenken an der gesundheitlichen Eignung einer Person hat, diese im Rahmen des über einen Antrag auf Wiederausfolgung des Führerscheines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens in geeigneter Weise aufzufordern hätte, entsprechende Nachweise für ihre Eignung ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §28 Abs2;
Rechtssatz: Um von einem Verlangen iSd § 28 Abs. 2 FSG 1997 sprechen zu können, bedarf es einer unmissverständlichen Aufforderung der Behörde im Rahmen einer Verfahrensanordnung, der Ausfolgungswerber möge die Nachweise über eine verkehrspsychologische Untersuchung vorlegen. (Hier: Eine solche unmissverständliche Aufforderung ist jedoch im vorliegenden Fall ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. November 1999 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 2 Z. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 FSG und § 14 Abs. 3 FSG-GV aufgefordert, sich bei der Bundespolizeidirektion Wien einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung seiner gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen zu unterziehen sowie die zur Erstattung des amtsärztlichen Gutachtens erforderliche Stellungnahme einer ve... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §28 Abs2;FSG 1997 §28;
Rechtssatz: § 28 Abs 2 FSG 1997 bietet der Behörde die Grundlage, vor der Wiederausfolgung des Führerscheines vom Betreffenden unter bestimmten Voraussetzungen die in dieser Gesetzesstelle genannten Nachweise zu verlangen, wenn begründete Bedenken an seiner Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen bestehen, dass dieses "Verlange... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 5. Mai 1997 wurde dem Beschwerdeführer die Lenk(er)berechtigung für die Gruppen A, B, C, F und G wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 auf die Dauer von 14 Monaten, gerechnet vom Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheins (26. April 1997) bis einschließlich 26. Juni 1998, vorübergehend entzogen. Gleichzeitig wurde gemäß § 73 Abs. 2 a KFG 1967 angeordnet, dass sich der Beschw... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §28 Abs2;FSG 1997 §8 Abs1;FSG 1997 §8 Abs2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat schon zur Rechtslage nach dem KFG 1967 die Auffassung vertreten (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 21. April 1998, Zl. 96/11/0190), dass im Einzelfall nachvollziehbar sein muss, warum nach Auffassung der verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle die Testergebnisse... mehr lesen...