Entscheidungen zu § 2 Abs. 2 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

70 Dokumente

Entscheidungen 61-70 von 70

RS Vwgh 1970/6/24 1780/69

Index: Erbschafts- und Schenkungssteuer32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs2 Z4
Rechtssatz: Der Erwerb durch Erbanfall ist mit Abgabe der - unwiderruflichen - Erbserklärung erbschaftssteuerrechtlich vollzogen (Hinweis E 28.11.1968, 666/68), sodaß Zahlungen für veräußerte Nachlaßgüter oder für eine erfolgte Abtretung von Ansprüchen an Nachlaßgegenständen nach diesem Zeitpunkt nicht mehr der Erbschaftssteue... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1970

RS Vwgh 1968/9/19 1624/67

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1380; ABGB §799; ABGB §865;ErbStG §2 Abs2 Z4;ErbStG §7; ABGB § 1380 heute ABGB § 1380 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 799 heute ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1968

RS Vwgh 1968/9/19 1624/67

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs2 Z4; Beachte y10544;
Rechtssatz: Als "Ausschlagung" einer Erbschaft iSd § 2 Abs 2 Z 4 ErbStG 1955 hat auch ein im Zuge eines Erbschaftsstreites geschlossener Vergleich zu gelten, mit dem ein Anspruchswerber auf sein wirkliches oder vermeintliches Erbrecht gegen Leistung eines Abfindungsbetrages "verzichtet" (Hinweis E 26.10.1964, 1136/64, VwSl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1968

RS Vwgh 1968/9/19 1624/67

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §2 Abs2 Z4; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 Beachte y10545;
Rechtssatz: Dem Grundsatz wirtschaftlicher Betrachtungsweise entspri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1968

RS Vwgh 1968/3/21 1525/67

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs2 Z1; Beachte y10533;
Rechtssatz: Die Einräumung einer Gewinnbeteiligung im Testament für einen im Unternehmen des Erblassers beschäftigten Dienstnehmer ist bei Fehlen einer dienstvertraglichen Vereinbarung zwischen diesem Dienstnehmer und dem Erblasser oder dessen Betiebsnachfolger nicht als Entgelt für Dienstleistungen anzusehen. Der Vorschrei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1968

RS Vwgh 1966/9/22 0542/65

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs2 Z1;ErbStG §20 Abs5;ErbStG §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Hat ein Treuhänder und Testamentvollstrecker nach englischem Recht ("Trustee") ein inländisches Unternehmen zu verwalten und zu verwerten und dessen Erträgnisse bestimmten vom Erblasser bezeichneten Personen zu überlassen, dann sind auch dann, wenn dem Gericht als Erben eingeantwortet worden ist, die Rechte di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1966

RS Vwgh 1964/12/10 0796/64

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Eigenschaft eines Vermächtnisses wird nicht dadurch berührt, dass ein Dritter vom Erblasser dazu ausersehen wird, dass dem Vermächtnisnehmer zugedachte Vermögen zu verwalten und Zahlungen darauf nur unter bestimmten Voraussetzungen zu leisten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1964:19640... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1964

RS Vwgh 1964/10/26 1136/64

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs2 Z4; Beachte y10541;
Rechtssatz: Die vergleichsweise Anerkennung des Erbrechtes eines Testamentserben im Erbschaftsstreit gegen Leistung eine Abfertigungsbetrages durch den Testamentserben erfüllt den Tatbestand des § 2 Abs 2 Z 4 ErbStG 1955. Die vergleichsweise Anerkennung des Erbrechtes eines Testamentserben im Erbschaftsstreit gegen Leistun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.10.1964

RS Vwgh 1962/5/14 1967/61

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §2 Abs2 Z4; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Verschenkt der zur Erbfolge Berufene die noch nicht angetretene Erbschaft gegen Vorbehalt d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1962

RS Vwgh 1952/10/8 0671/50

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §19 Abs2;ErbStG §2 Abs2 Z4; Beachte y10537; yk10871
Rechtssatz: Die unentgeltliche Abtretung einer angefallenen Erbschaft an einen Miterben nach Erbserklärung, wenn auch vor Einantwortung des Nachlasses, unterliegt der Schenkungssteuer. Auf die Begünstigung nach § 22 Abs 2 ErbStG 1955 für den Anfall eines ein Hotel und eine Landwirtschaft umfassenden... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1952

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