Entscheidungen zu § artikel1zu43 Abs. 1 LAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1997/11/11 5Ob419/97x

Norm: FamLAG §43 Abs1MRG §21 Abs3
Rechtssatz: Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds waren nach § 43 Abs 1 FamLAG 1967 für jeden Monat bis spätestens 10. des nachfolgenden Monats an das Finanzamt zu entrichten, woraus sich eindeutig deren Fälligkeit - auch und gerade in Bezug auf § 21 Abs 3 MRG - ergibt. Kommt es zu bescheidmäßigen Nachforderungen, so wird durch die Abgabenfestsetzung eine von § 43 Abs 1 FamLAG 1967 abweichende F... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.1997

TE OGH 1997/11/11 5Ob419/97x

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Entscheidung | OGH | 11.11.1997

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