Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil - welches auch einen (Teil-)Freispruch enthält - wurde der am 19. März 1934 geborene Oberst des Bundesheeres Hubert P*** des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 2 und 4 WaffG (Punkt 1/a und b des Urteilssatzes), ferner der Vergehen des Ansammelns von Kampfmitteln nach § 280 Abs 1 StGB (Punkt 1/c), des Eingriffes in fremdes Jagd- oder Fischereirecht nach § 137 StGB (Punkt 2), des schweren Diebstahls nach §§ ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Maximilian A - abweichend von der auf das Verbrechen der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB lautenden Anklage - des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 23. Oktober 1983 in Innsbruck die (Geheim-)Prostituierte Hildegard B durch gefährliche Drohung zu einem unentgeltlichen Geschlechtsverkehr zu nötigen versuchte. Den wesentlichen Urteilsfeststellungen zufolg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16. Juli 1952 geborene Postbeamte Egon A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Vergehens des Ansammelns von Kampfmitteln nach § 280 Abs. 1 StGB (Schuldspruch Punkt 1), der Vergehen nach § 36 Abs. 1 lit. a, b, d und e WaffG (Schuldsprüche Punkte 2 bis 5) und des Vergehens der Hehlerei nach Par 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 StGB (Schuldspruch Punkt 6) schuldig erkannt. Darnach hat er in Linz 1) von Anfang 1975 bi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die (nunmehr) 22- jährige Hausfrau Sieglinde A und der (nunmehr) 21-jährige Gelegenheitsarbeiter Herbert A des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB, Sieglinde A als Beteiligte gemäß § 12 dritter Fall StGB, sowie des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1 StGB, Herbert A überdies auch des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür nach §§ 28, 144 Abs 1 StGB zu... mehr lesen...
Norm: StPO §460WaffG 1967 §39 Abs1 lita
Rechtssatz: Die Erlassung einer Strafverfügung ist auch dann unzulässig, wenn sich mit obligatorischem Verfall bedrohte Gegenstände, wie beispielsweise gemäß dem § 39 Abs 1 lit a WaffG 1967 unter den dort normierten Voraussetzungen Waffen (und Munition), nicht (nach vorangegangener Beschlagnahme) in der vom § 460 StPO näher bezeichneten behördlichen Gewahrsame befinden. Entscheidungste... mehr lesen...