Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/03/0109 E 26. April 2011 RS 1 Stammrechtssatz Die Durchführung von Geldtransporten - auch in den Abendstunden - und selbst das Mitführen sehr hoher Geldbeträge stellt nicht schon an sich eine Gefahr dar, die einen Bedarf zum Führen genehmigungspflichtiger Schusswaffen begründen würde (Hinw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §13 Abs8;AVG §66 Abs4;WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/03/0109 E 26. April 2011 RS 3 Stammrechtssatz Wird eine Antragsänderung erst im Berufungsverfahren vorgenommen, so ist sie - auch bei Berücksichtigung des § 13 Abs 8 AVG (idF BGBl I Nr 158/1998) - nur zulässig, wenn dadurch die "Sache" de... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Waffenpasses für zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen gemäß § 21 Abs 2 in Verbindung mit § 22 Abs 2 des Waffengesetzes 1996, BGBl Nr 12/1997 (WaffG), abgewiesen. Der Beschwerdeführer habe seinen Bedarf zum Führen einer Waffe damit begründet, dass er als selbständiger Gewerbetreibender Bargeldtransporte in teilweise abgelegenen Gegenden Österreichs und oft auch in... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2;
Rechtssatz: Es reicht nicht aus, dass in bestimmten Situationen das Führen einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe zweckmäßig sein kann, vielmehr ist zum einen glaubhaft zu machen, dass in derartigen Situationen eine genehmigungspflichtige Schusswaffe geradezu erforderlich ist und dass auf andere Weise der Bedarf nicht befri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Waffenpasses gemäß § 21 Abs 2 iVm § 22 Abs 2 Waffengesetz 1996 (WaffG) abgewiesen. Der Beschwerdeführer habe bei seiner Antragstellung als Bedarf zum Führen der Waffe angegeben, dass er als Jäger eine solche Waffe zur Nachsuche benötige. In der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid habe er angegeben, dass das Führen einer genehmigungspflichtigen Schu... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl etwa das Erkenntnis vom 19. Dezember 2006, Zl 2005/03/0035) ist es Sache des Waffenpasswerbers, das Vorliegen eines Bedarfs zum Führen genehmigungspflichtiger Schusswaffen nachzuweisen. Der Waffenpasswerber wäre daher gehalten gewesen, selbst konkrete Angabe... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2;
Rechtssatz: Es ist Aufgabe des Waffenpasswerbers, im Verwaltungsverfahren konkret darzutun, woraus er die besondere Gefahrenlage für seine Person ableite. Die Behauptung, die Schwarzwildjagd auszuüben, legt für sich allein nicht dar, dass dadurch zwangsläufig für den Waffenpasswerber eine besondere Gefährdung entstehe, und auc... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/20/0563 E 18. Juli 2002 RS 1
(Hier anstatt des letzten Satzes: Es reicht daher nicht aus, dass
in bestimmten jagdlichen Situationen das Führen einer
genehmigungspflichtigen Schusswaffe zweckmäßig sein kann, vielmehr
ist zum Einen glaubhaft zu machen, dass in derartigen Situationen
eine genehmigungspflichtige ... mehr lesen...
Mit dem im Devolutionsweg ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Waffenpasses gemäß § 21 Abs 2 in Verbindung mit § 22 Abs 2 des Waffengesetzes 1996, BGBl Nr 12/1997 (WaffG), abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen Folgendes aus: Der Beschwerdeführer führe als Geschäftsführer eines näher genannten Unternehmens die Inbetriebnahme und das Service von Maschinensteuerungen sowie den Umbau und die E... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/20/0563 E 18. Juli 2002 RS 1
(Hier: Umstände, wonach es für Dritte leicht zu erkennen wäre,
dass er jeweils hohe Geldbeträge und wertvolle Geräte
transportiere, hat der Waffenpasswerber nicht vorgebracht. Auch
wenn ihm insoweit gefolgt werden kann, dass die Annahme von
Bargeldbeträgen und der Transport wertvoller... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte am 11. Oktober 2002 die Ausstellung eines Waffenpasses für eine genehmigungspflichtige Schusswaffe beantragt und dabei den Bedarf mit "Fangschuss auf Schalenwild" begründet. Er sei in einem Jagdgebiet, "wo Schilf vorkommt" (das Jagdgebiet erstrecke sich bis zum Schilfgürtel des Neusiedlersee), Gefahren ausgesetzt, denen zweckmäßig nur mit Waffen begegnet werden könne. Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt/Umgebung gab dazu bekannt, der Beschwerdeführer verfü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;WaffG 1996 §20 Abs1;WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2;
Rechtssatz: Die zu den Voraussetzungen der Dartuung eines Bedarfs wegen einer besonderen Gefahrenlage ergangene Judikatur (Näheres im Erkenntnis) kann auch auf die Anforderungen hinsichtlich der Geltendmachung jagdlichen Bedarfes übertragen werden: Es reicht ni... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die im Devolutionswege zuständig gewordene belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 1. Oktober 2003, mit dem er einen Antrag vom 29. Mai 1998 auf Erweiterung seiner Waffenbesitzkarte auf 9 Stück aufrechterhalten und darüber eine bescheidmäßige Absprache der Behörde begehrt hat, gemäß § 68 Abs 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und dem Antrag des Beschwerdeführers vom 1. Oktober 2003 auf Erweite... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Waffenpasses gemäß § 21 Abs 1 iVm § 8 Abs 6 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe seinen Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses damit begründet, alleiniger Geschäftsführer einer GmbH zu sein, die sich mit Transporten für Banken (Geschäftspapiere, sensible Bankdaten, Rev... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §56;WaffG 1996 §21 Abs1;WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §21 Abs3;
Rechtssatz: Der Waffenpass ist als Bescheid anzusehen (vgl das hg Erkenntnis vom 25. März 1999, Zl 98/20/0471); dies hat im Hinblick auf die vergleichbare Rechtsgrundlage ebenso für die Waffenbesitzkarte zu gelten. Schlagworte Bescheidcharakter Bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/20/0563 E 18. Juli 2002 RS 1
(Hier: Diese qualifizierte Pflicht zur Mitwirkung an der
Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes erfordert auch, dass der
Bf von sich aus dartut, aus welchen Gründen ihm ein
Alternativverhalten, du... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VwRallg;WaffG 1986 §18 Abs1 impl;WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2;
Rechtssatz: Der Bf bringt zweimal wöchentlich Inkassobeträge von drei Losungstagen für eine AG zur Bank, wobei die Höhe der Barmittel pro Losungstag ca EUR 23.000,-- beträgt. Der Bf hat im Verwaltungsverfahren ungeach... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Waffenpasses gemäß § 21 Abs 2 und § 22 Abs 2 Waffengesetz 1996 (WaffG) abgewiesen. Der Beschwerdeführer habe die Ausstellung eines Waffenpasses für eine genehmigungspflichtige Schusswaffe beantragt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass er seit der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an ihn im Jahr 1983 nie negativ aufgefallen sei, dass er sich seit ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/20/0563 E 18. Juli 2002 RS 1 Stammrechtssatz Es ist allein Sache des Waffenpasswerbers, das Vorliegen eines Bedarfes zum Führen genehmigungspflichtiger Schusswaffen nachzuweisen und im Anwendungsbereich des § 22 Abs. 2 WaffG 1996 die dort geforderte besondere Gefahrenlage, der am zweckmäßigs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2;
Rechtssatz: Der bloße Besitz eines Taxilenkerausweises (der dazu berechtigt, als Lenker im Fahrdienst tätig zu werden) kann für sich genommen - ohne tatsächliche Ausübung des Taxilenker-Berufs - eine Gefahrensituation, wie sie unter bestimmten Umständen im Fahrdienst als Taxilenke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2;
Rechtssatz: Der Bf (der einen Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses gestellt hat) nimmt lediglich in allgemeiner Form auf eine Drohung Bezug, die nach seinen Angaben zu einer Anzeige vom 15. August 1996 bei einem näher bezeichnetetn Gendarmerieposten geführt habe. Der Bf hat j... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §58 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2;WaffV 02te 1998 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0062 E 25. Jänner 2006 RS 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Da ein Bedarf zum Führen einer genehmigungspflichti... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Waffenpasses gemäß § 21 Abs 2 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 idF BGBl I Nr 134/2002 (WaffG), abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, auch wenn der Beschwerdeführer als Händler mit Gebrauchtfahrzeugen regelmäßig größere Geldbeträge transportiere, begründe dies nicht den im Sinn des § 22 Abs 2 WaffG notwendigen Bedarf an ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/20/0563 E 18. Juli 2002 RS 1 Stammrechtssatz Es ist allein Sache des Waffenpasswerbers, das Vorliegen eines Bedarfes zum Führen genehmigungspflichtiger Schusswaffen nachzuweisen und im Anwendungsbereich des § 22 Abs. 2 WaffG 1996 die dort geforderte besondere Gefahrenlage, der am zweckmäßigs... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §58 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2;WaffV 02te 1998 §6;
Rechtssatz: Da ein Bedarf zum Führen einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe vom Beschwerdeführer nicht nachgewiesen werden konnte, hatte die Behörde in ihrer d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte am 29. März 2001 bei der Bundespolizeidirektion Wien die Ausstellung eines Waffenpasses mit der Begründung: beantragt, er sei mit dem Tod durch Erschießen bedroht worden. Im (rechtskräftigen) Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 4. Mai 2001, Zl 8d Vr 1943/01, Hv 1064/01, werden zu dem zu Grunde liegenden Vorfall folgende Feststellungen getroffen: "(AK) ist insgesamt achtmal vorbestraft. Drei dieser Vorstrafen sind einschlägiger Natur. Zule... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: StGB §107 Abs1;StGB §287 Abs1;WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2;
Rechtssatz: Die bloße Möglichkeit, dass sich etwas ereignen könnte (hier: theoretische Möglichkeit, dass jemand, der eine gefährliche Drohung ausstößt, diese auch verwirklichen könnte), ist keine konkrete Darlegung einer besonderen Gefahrenlage iSd § 22 Abs 2 WaffG. (Hier: Der... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/20/0563 E 18. Juli 2002 RS 1 Stammrechtssatz Es ist allein Sache des Waffenpasswerbers, das Vorliegen eines Bedarfes zum Führen genehmigungspflichtiger Schusswaffen nachzuweisen und im Anwendungsbereich des § 22 Abs. 2 WaffG 1996 die dort geforderte besondere Gefahrenlage, der am zweckmäßigs... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: StGB §107 Abs1;StGB §287 Abs1;WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/20/0563 E 18. Juli 2002 RS 2
Hier: Durch die Kenntnis des Namens und der Anschrift des Bf würde
dem Täter zwar die Verwirklichung seiner Drohung ermöglicht bzw
erleichtert. Eine konkrete Gefährdung wird dadurch aber nicht
aufgezeigt. Das Bedrohungsbild des Bf unt... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Waffenpasses im Devolutionswege gemäß § 21 Abs 2 iVm § 8 Abs 1 WaffG abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dem Beschwerdeführer seien seine waffenrechtlichen Urkunden bereits auf Grund zweier Vorfälle aus dem Jahr 1990 bzw aus dem Jahr 1999 rechtskräftig entzogen worden. Im Zuge einer Hausdurchsuchung sei am 16. August 1990 in der Wohnung der Mutter des Be... mehr lesen...